Bundesnetzagentur greift korrigierend ein: Höchstwert für die Ausschreibung von Wind an Land im Jahr 2018 auf 6,3 ct/kWh festgesetzt
« NewsübersichtDie Bundesnetzagentur hat den für die Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land geltenden Höchstwert für das kommende Kalenderjahr bekanntgegeben. Abweichend von der gesetzlichen Berechnungsvorschrift hat die Bundesnetzagentur von dem ihr eingeräumten Festlegungsermessen Gebrauch gemacht und den Höchstwert auf 6,3 ct/kWh festgesetzt. Damit reagierte die Behörde auf die künftig veränderten Ausschreibungsbedingungen. Denn anders als bisher dürfen an den Ausschreibungen zu den Gebotsterminen 01.02. und 01.05.2018 ausschließlich bereits genehmigte Projekte teilnehmen. Ferner gilt für alle Bieter eine einheitliche Realisierungsfrist von 30 Monaten.
Bisher profitierten fast ausschließlich Bürgerenergiegesellschaften. Von dem in den drei Ausschreibungsrunden 2017 bezuschlagten Gebotsvolumen, konnten Bürgerenergiegesellschaften rund 97 % auf sich vereinen. Ihr Vorteil gegenüber den anderen Akteuren bestand vor allem im fehlenden Erfordernis einer bundesimmissionsschutzrechtlichen Genehmigung und der zwei Jahre längeren Realisierungsfrist. Dadurch war es ihnen möglich, den jeweiligen Gebotswerten bereits die potenziell niedrigeren Stromgestehungskosten der nächsten, erst ab 2020/21 auf dem Markt verfügbaren Anlagengeneration zugrunde zu legen. Dies hat in den bisherigen Gebotsrunden zu einem dramatischen Rückgang der Förderkosten geführt. Der höchste bezuschlagte Gebotswert belief sich zuletzt gerade mal auf 3,82 ct/kWh (wir berichteten mit Newsletter vom 27.11.2017).
Die Branche befürchtete daher, dass der Höchstwert für 2018 auf unter 5,0 ct/kWh sinkt. Denn dieser errechnet sich dem Grunde nach aus dem Durchschnitt der Grenzgebotswerte der letzten drei Ausschreibungsrunden zuzüglich eines Aufschlags von 8 %. Unter den nunmehr geänderten Ausschreibungsbedingungen wäre ein solcher von den Akteuren wohl kaum zu realisieren gewesen. Die Bundesnetzagentur sah sich daher zu Recht veranlasst korrigierend einzugreifen. Andernfalls hätten ein „Fadenriss“ beim Ausbau der Windenergie und die Verfehlung der gesetzlichen Ausbauziele gedroht. Durch die Anhebung des Höchstpreises erwartet die Bundesnetzagentur jedoch nunmehr auch für die Ausschreibungen im kommenden Kalenderjahr, dass sich ein „guter Wettbewerb“ und rentable Preise für die Errichtung der Anlagen einstellen.
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