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DWD bekommt Grenzen aufgezeigt

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Am 07.04.2015 hat das VG Trier den neuerdings allerorten zu Tage tretenden Bestrebungen des Deutschen Wetterdienstes, im Umgebungsbereich ihrer Radaranlagen Windenergie zu verhindern, eine Grenze gesetzt.

Vorausgegangen war eine jahrelange Auseinandersetzung zu der Frage, ob drei geplante Windenergieanlagen im Nahbereich des Radars Neuheilenbach störend wirken. Dabei vertrat der DWD den Standpunkt, es käme allein darauf an, ob er selbst der Auffassung sei, dass die geplanten Anlagen stören werden. Es bedürfte keiner näheren Erläuterungen, wie genau und weshalb der DWD eine Störung erwarte. Als sich hiervon weder die Genehmigungs- noch die Widerspruchsbehörde beeindrucken ließen und die Genehmigung für die geplanten WEA trotz massiver Gegenwehr des DWD genehmigte, erhob der DWD Klage zum VG Trier.

Dieses hat nun im Nachgang zur über 6-stündigen mündlichen Verhandlung am 23.03.2015 (siehe auch unser Newsletter vom 26.03.2015) die Klagen des DWD abgewiesen. Wenngleich die Urteilsgründe bislang noch nicht vorliegen, steht bereits jetzt fest, dass von diesem Urteil eine große Signalwirkung ausgeht; denn bemerkenswerterweise hat sich das Gericht diametral anders positioniert als das VG Regensburg im Urteil vom 17.10.2013 (Az.: RO 7 K 12.1702), welches den Behauptungen des DWD uneingeschränkt folgte.

Auch wenn die Gründe erst noch folgen zeigt sich, dass die Praxis des DWD, auf Grund bloßer Behauptungen den Ausbau der Windenergienutzung pauschal bedrohen zu wollen, zu Recht eine deutliche Grenze aufgezeigt bekommen hat. Es bleibt abzuwarten, wie deutlich das Gericht diese Grenze in seinen Entscheidungsgründen formuliert. Ebenso bleibt abzuwarten, wie der DWD mit diesem Signal umzugehen gedenkt. Das Gericht hat die Berufung zugelassen.

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