DWD klagt gegen Genehmigung für Windenergieanlagen
« NewsübersichtAm 23.03.2015 fand vor dem Verwaltungsgericht Trier die mündliche Verhandlung im Klageverfahren des Deutschen Wetterdienstes (DWD) gegen zwei immissionsschutzrechtliche Genehmigungen für die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen im Umfeld des Wetterradaras Neuheilenbach statt. Der DWD ist der Auffassung, dass er durch die angegriffenen Genehmigungen verletzt werde, weil zu befürchten sei, dass die Wetterradaranlage durch die geplanten Windenergieanlagen gestört werde.
Viele Fragen die bereits aus anderen Verfahren (Klageverfahren der Deutschen Flugsicherung GmbH, des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung, der Bundeswehr) bekannt sind, werden auch in diesem Verfahren wieder strittig behandelt. So ist auch hier eine der wesentlichen Fragen, ob der DWD überhaupt befugt ist, eine entsprechende Klage gegen eine erteilte Genehmigung einzureichen. Zudem fragt sich, welche Anforderungen an die behauptete Störung zu stellen sind und in welchem Umfang der DWD – der nach eigenem Bekunden nicht in der Lage ist, eine konkrete Prognose zu den technischen Auswirkungen der gegenständlichen Windenergieanlagen und die draus resultierenden Folgen für die Aufgaben der Wetterradaranlage zu erstellen – darlegungsbelastet ist. Zudem gibt es in dem konkreten Fall auch noch einige Besonderheiten: So ist die entsprechende Fläche, auf der die Windenergieanlagen geplant sind, im geltenden Regionalplan als Vorranggebiet für die Windenergienutzung ausgewiesen, bei dessen Aufstellung der DWD seinerzeit beteiligt wurde aber gegen die entsprechenden Vorrang- und Gebietsausweisung keinerlei Einwände erhob. Zudem steht in Frage, ob die Wetterradaranlage Neuheilenbach, die niemals baurechtlich genehmigt wurde, überhaupt einen schutzwürdigen Belang darstellen kann bzw. ihrerseits einen „Schwarzbau“ darstellt.
In der über 6-stündigen mündlichen Verhandlung widmete sich das Gericht den oben genannten Fragen. Den breitesten Raum nahm jedoch die Einvernahme des gerichtlich bestellten Sachverständigen ein, der Aussagen darüber zu treffen hatte, ob durch die geplanten Anlagen die Wetterradaranlage Neuheilenbach tatsächlich gestört werde. Der Sachverständige kam zu dem Schluss, dass zwar Effekte möglicherweise auftreten würden, diese jedoch durch zumutbare und auch tatsächlich leistbare Maßnahmen des DWD so gering gehalten werden können, dass im Wesentlichen hieraus keine maßgeblichen Folgen erwachsen würde.
Das Gericht ließ während der gesamten mündlichen Verhandlung keine Tendenz erkennen, ob es die Klagen des DWD abweisen oder ihnen stattgeben werde. Mit einer Entscheidung ist nach Auskunft des Gerichtes in ca. 2 Wochen zu rechnen.
Rückfragen & weitere Informationen:
Christian Falke, falke@maslaton.de,
Dr. Peter Sittig, sittig@maslaton.de,
Prof. Dr. Martin Maslaton, martin@maslaton.de
Tel.: 0341/149500, Internet: www.maslaton.de