Mittwoch 18.04.2018 VG Hannover entscheidet über Windenergie und Luftverkehr
« NewsübersichtDas VG hat sich heute mit der Frage auseinandergesetzt, ob Funknavigationsanlagen (VOR) von Windenergieanlagen gestört werden können.
Die Frage ist seit vielen Jahren zwischen Windenergiebranche einerseits und dem Bundesamt für Flugsicherheit (BAF) und der Deutschen Flugsicherung (DFS) umstritten.
Die konventionellen in Zeiten der Satellitennavigation kaum noch genutzten Funknavigationsverfahren dienen - theoretisch- dazu, den Flugzeugführern die Möglichkeit zur Navigation zu haben.
Nach Auffassung des BAF und der DFS GmbH müssen diese Navigationsanlagen (VOR) geschützt werden unabhängig davon, ob eine einzelne Windenergieanlage einen Störbeitrag bewirke oder nicht.
Hypothetisch könnten Störpotentiale allgemein prognostiziert werden. Dies müsse ausreichen, um von einem Bauverbot nach Paragraf 18a) LuftVG ausgehen zu können.
Erörtert wurde auch die Frage, welche Relevanz eine konkrete Funknavigationsanlage hier das VOR Nienburg für den Luftverkehr habe.
Das Verwaltungsgericht machte klar, dass ohne eine solche Relevanz es der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gebiete, dass das BAF, sprich die Bundesrepublik Deutschland, alternative Möglichkeiten prüfe.
Durch fliegerischen und juristischen Sachverstand ausgewiesen stellte die Windenergiebranche heraus, dass es viele Wege gebe, um beide Interessen verträglich zueinander zu führen, insbesondere Alternative Navigationsverfahren.
Dieser Weg wird seit Jahren erfolgreich mit der Bundeswehr beschritten.
„BAF und DFS sind aber offenbar mehr an Macht und Zuständigkeitsverteidigung interessiert als an Lösungen für die gesamtstaatliche Aufgabe der Energiewende", sagte RA Prof. Dr. Martin Maslaton, selbst Pilot, dessen Gesellschaft ein Geschäftsreiseflugzeug betreibt.
Da das BAF und die DFS für keinerlei Vergleich zugänglich war, obwohl fachlich eine Vielzahl von Möglichkeiten angeboten wurde, musste ein äußerst komplexer Beweisantrag zur Frage der Störung der VOR Nienburg gestellt werden, ob die Methoden des BAF und der DFS wissenschaftlich belastbar sind. Daraufhin hat sich das Gericht vertagt.
Der Ausgang des Verfahrens muss dennoch als derzeit offen bezeichnet werden. Wir halten Sie auf dem Laufenden.
Prof. Dr. Martin Maslaton
Rechtsanwalt
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Rechtsanwalt Prof Dr. Martin Maslaton, E-Mail: martin@maslaton.de
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