Neue Runde, neues Glück
« NewsübersichtAusschreibungen für Windenergieanlagen an Land gehen in die dritte Runde
Für Windenergieanlagen an Land können für den Gebotstermin 01.11.2017 noch Gebote bei der Bundesnetzagentur eingereicht werden. Da es sich bei dem Gebotstermin um einen gesetzlichen Feiertag in Nordrhein-Westfalen handelt, verlängert sich die Abgabefrist auf Donnerstag, den 02.11.2017. Die für den Gebotstermin geltenden Ausschreibungsbedingungen hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetseite bekannt gegeben.
Ausgeschrieben wird ein Volumen von insgesamt 1.000 MW. Davon entfallen 430,55 MW auf das Netzausbaugebiet. Dabei sind bereits die 108,55 MW, die das Zuschlagsvolumen im Netzausbaugebiet in der letzten Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.08.2017) hinter der vorgesehenen Obergrenze zurückgeblieben ist, berücksichtigt. Der maximal zulässige Gebotswert beträgt erneut 7,00 ct/kWh bezogen auf den Referenzstandort von 100 %.
Die Privilegien für Bürgerenergiegesellschaften finden in dieser Ausschreibungsrunde noch einmal uneingeschränkt Anwendung. D.h. Bürgerenergiegesellschaften im Sinne des Erneuerbare-Energien-Gesetzes können sich – wie schon die vergangenen beiden Ausschreibungsrunden – bereits vor Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung an der Ausschreibung beteiligen. Dem Gebot ist lediglich ein Windertragsgutachten für den geplanten Standort beizufügen. Das vom Gesetzgeber beschlossene Moratorium greift im nächsten Kalenderjahr für die ersten beiden Ausschreibungsrunden (wir berichteten mit Newsletter vom 30.06.2017).
Demgegenüber gilt für alle übrigen Bieter, die die gesetzlichen Voraussetzungen an eine Bürgerenergiegesellschaft nicht erfüllen, der Genehmigungsvorbehalt. D.h. eine Ausschreibungsteilnahme ist für diese Bieter nur möglich, wenn ihr Projekt bereits nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt und die erteilte Genehmigung bis spätestens 11.10.2017 zum Register gemeldet worden ist.
Im Übrigen sind für die Gebotsabgabe die von der Bundesnetzagentur für die aktuelle Ausschreibungsrunde bereitgestellten Formulare zu verwenden und die entsprechenden Hinweise zu beachten. Gern unterstützen wir Sie beim Zusammenstellen der Gebotsunterlagen und stehen Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen zur Verfügung.
Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de