OLG Düsseldorf kippt Mischpreisverfahren
« NewsübersichtDas Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat der Klage der Next Kraftwerke GmbH entsprochen und das Mischpreisverfahren am Regelenergiemarkt für rechtswidrig erklärt. Nun werden die Zeiger wieder auf null gedreht und es lebt das ursprüngliche Ausschreibungsverfahren auf Basis von Leistungspreisen wieder auf.
Zunächst habe die Bundesnetzagentur richtigerweise erkannt, dass der bisherige Zuschlagsmechanismus Missbrauchsmöglichkeiten eröffne und dementsprechend Änderungsbedarf besteht. Die Einführung eines Mischpreisverfahrens sollte u.a. verhindern, dass es zu einer wiederholten Ausnutzung dieser Missbrauchsmöglichkeiten durch die Marktteilnehmer kommt.
Allerdings zeigt sich in der Praxis ein anderes Bild: Das Mischpreisverfahren auf dem Regelenergiemarkt stellt die Versorgungssicherheit auf dem Strommarkt vor Probleme. Nach Ansicht von Next Kraftwerke wird die Regelenergie durch das Mischpreisverfahren (also die Kombination von Leistungs- und Arbeitspreis) als Stromreserve entwertet. Teilweise sei es für Marktakteure auf dem Strommarkt sogar billiger, einfach die Reserve in Anspruch zu nehmen als den Strom am normalen Markt (Intradaymarkt) einzukaufen. Wenn dann tatsächlich die Reserveleistung benötigt wird, fehlt die Kraftwerksleistung (Strommangel) und die Preise schießen in die Höhe.
Next Kraftwerke beantragte 2018 die Aufhebung der Beschlüsse BK6-18-019 und BK6-18-020, mit denen die Bundesnetzagentur das Mischpreisverfahren für die Ausschreibung von Regelenergie eingeführt hatte. Im Eilverfahren erreichte man 2018 zunächst eine dreimonatige Aussetzung und somit eine Verlängerung der Umsetzungsfrist. Seit Oktober wurde dann der Ausschreibung das Mischpreisverfahren zugrunde gelegt. Daraufhin wurde Klage beim OLG Düsseldorf eingereicht.
Die Richter des OLG Düsseldorf schlossen sich der Begründung der Klägerin an und haben im Ergebnis das Mischpreisverfahren als einen zu intensiven Eingriff für die Marktteilnehmer gewertet.
Ausblick:
Die Entscheidung stößt in der Branche auf durchweg positive Resonanz, denn das Mischpreisverfahren bevorzuge systematisch konventionelle Anlagen und sei teurer als das Vorgängermodell. Erneuerbare-Energien-Anlagen, die wesentlich zur Kostensenkung in den vergangenen Jahren beigetragen haben, würden aus dem Markt gedrängt werden. Besonders für Biogasanlagen wäre eine erhebliche Verschlechterung der Marktbedingungen, sowie Marktaustritte die Folge. Auch auf Verbraucherseite würden erhebliche Mehrkosten entstehen.
Um die Argumentation des Gerichts in Gänze nachvollziehen zu können, ist zunächst die Veröffentlichung der Entscheidungsgründe abzuwarten. Wir halten Sie dazu in einem gesonderten Newsletter auf dem Laufenden.