Vermiedene Netzentgelte vor dem Aus? - BMWi legt ersten Referentenentwurf für Netzentgeltmodernisierungsgesetz vor
« NewsübersichtDas Bundeswirtschaftsministerium (kurz: BMWi) ist derzeit mit der Neustrukturierung der Stromnetzentgelte befasst. Grund dafür ist, dass der derzeit geltende rechtliche Rahmen der Netzentgeltregulierung, welcher im Jahr 2005 geschaffen wurde, mittlerweile nicht mehr zu den im Rahmen der Energiewende geänderten Anforderungen passt. Insbesondere die zugrunde liegenden Annahmen, durch dezentrale Einspeisung ließen sich Netzkosten vermeiden und Strom fließt grundsätzlich von der höchsten zur niedrigsten Spannungsebene, erweisen sich in einem System zunehmend dezentraler Stromerzeugung aus Sicht der Bundesregierung als nicht mehr zeitgemäß. Der dezentral eingespeiste Strom werde nicht mehr vor Ort verbraucht, sondern über die vorgelagerten Netzebenen weitergeleitet und dadurch zunehmender Netzausbau erforderlich. Insofern ist nach Auffassung des BMWi eine Modernisierung der Netzentgeltstrukturen geboten. Ein erster Referentenentwurf für ein Netzentgeltmodernisierungsgesetz (kurz: NEMoG) liegt bereits vor.
Im Rahmen des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes soll in diesem Zusammenhang zum einen eine Ermächtigungsgrundlage in das Energiewirtschaftsgesetz aufgenommen werden, die die Einführung eines bundesweit einheitlichen Übertragungsnetzentgelts ermöglichen soll. Dabei sollen die Erlösobergrenzen der Übertragungsnetzbetreiber auch weiterhin per Anreizregulierung unternehmensindividuell, kostenorientiert bestimmt werden. Die auf dieser Grundlage gebildeten Netzentgelte sollen jedoch bundesweit vereinheitlicht und etwaige Mehr- oder Mindererlöse der einzelnen Übertragungsnetzbetreiber über einen finanziellen Verrechnungsmechanismus zwischen diesen ausgeglichen werden können. Der konkrete Mechanismus hierfür wäre durch eine ebenfalls noch zu erlassende Rechtsverordnung zu regeln.
Zum anderen soll nunmehr eine gesetzliche Grundlage für die länger bereits diskutierte schrittweise Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte geschaffen werden. Ausweislich des vorliegenden Referentenentwurfs sollen für Neuanlagen mit fluktuierender Erzeugung, d.h. für Windenergie- und Solaranlagen, mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2018 und für alle übrigen Neuanlagen mit Inbetriebnahme ab dem 01.01.2021 keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt werden. Für Bestandsanlagen ist ein schrittweises Auslaufen der Zahlungen vorgesehen. So sollen für Bestandsanlagen mit volatiler Erzeugung die Zahlungen der vermiedenen Netzentgelte ab 01.01.2018 jährlich in Schritten von jeweils zehn Prozent abgesenkt und somit bis Ende 2026 gänzlich abgeschafft werden. Für alle anderen Bestandsanlagen beginnt die Absenkung der Auszahlungsbeträge ab dem 01.01.2021 ebenfalls in jährlichen Zehn-Prozent-Schritten, so dass ab 2030 generell keine vermiedenen Netzentgelte mehr gezahlt werden. Um Anreize für eine „Flucht“ in eine niedrigere Anschlussebene zu vermeiden, sollen auch Anlagen, die bereits vor dem 01.01.2016 an die Höchstspannungsebene angeschlossen waren, bei einer nachträglichen Änderung der Anschlussebene keine vermiedenen Netznutzungsentgelte erhalten. Auch nach dem Inkrafttreten des Netzentgeltmodernisierungsgesetzes bereits einmal angeschlossene Erzeugungsanlagen, die nachträglich an eine niedere Netz- oder Umspannebene angeschlossen werden, gelten künftig als Neuanlage mit der Konsequenz, dass die vorgenannten Fristen für Neuanlagen zu beachten sind.
Darüber hinaus sieht der aktuelle Referentenentwurf vor, die Netzentgelte des Jahres 2015 als Kalkulationsgrundlage für die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte festzusetzen. Hintergrund ist, dass die stetig steigenden Netzentgelte bei Fortgeltung der gegenwärtigen Berechnungsmethode einen Anstieg der vermiedenen Netzentgelte ermöglichen würden, der in keinem Zusammenhang zu den vermiedenen Netzkosten steht. Dieser Mechanismus soll durch ein Einfrieren der Kalkulationsgrundlage durchbrochen werden.
Das BMWi strebt noch für dieses Kalenderjahr die Verabschiedung des Gesetzesentwurfs im Bundeskabinett an. Derzeit befindet sich der Referentenentwurf in der Länder- und Verbändeanhörung. Die Frist zur Stellungnahme endet diesen Freitag, den 11.11.2016. Wir halten Sie selbstverständlich über den weiteren Gesetzgebungsprozess auf dem Laufenden und stehen Ihnen für Fragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung.
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