Webinar-Windenergie – gerichtlich bestätigt: beschränkter Vorbescheid zulässig
« NewsübersichtEin Vorbescheidsantrag darf auf einzelne Rechtsfragen beschränkt werden. Wir informieren und beraten in einer Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022, was zu beachten ist.
In einer hoch bemerkenswerten, unveröffentlichten verwaltungsgerichtlichen Entscheidung, wurde überraschend klar geurteilt:
- Projektierer:innen dürfen in ihrer Vorbescheidsanfrage einzelne für die Genehmigung relevante Fragen aus der Prüfung ausgrenzen.
- Die einzureichenden Unterlagen müssen für die erforderliche „vorläufige positive Gesamtbeurteilung“ nicht die Genehmigungsfähigkeit insgesamt belegen.
In dem Verfahren, das von der MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft angestrengt wurde, ging es im Rahmen einer Untätigkeitsklage um die Erteilung eines bauplanungsrechtlichen Vorbescheids, der insbesondere bauordnungsrechtliche und naturschutzfachliche Belange ausklammern sollte. Jetzt hat die klagende Projektiererin Recht bekommen.
Wir informieren: Online-Veranstaltung am 01. Juli 2022
Das Urteil bietet Anlass, Projektierer:innen zu informieren, welche Anforderungen ein auf einzelne Rechtsfragen beschränkter Vorbescheidsantrag erfüllen muss. Mit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung ist hierüber nun eine rechtlich belastbare Auskunft möglich.
Die als Webinar ausgerichtete Veranstaltung wird insbesondere folgende Themen zum Inhalt haben:
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Welchen Sinn hat der immissionsschutzrechtliche Vorbescheid?
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Was kann zulässig beantragt werden?
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Welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?
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Was ist im Hinblick auf eine UVP-Vorprüfung zu beachten?
Die Anmeldung für die Veranstaltung ist hier möglich. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!