Windenergie
Betreuung von Windenergieprojekten (Planung, Errichtung und Betrieb), Artenschutzrecht, Schallschutz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, UVP
Betreuung von Windenergieprojekten (Planung, Errichtung und Betrieb), Artenschutzrecht, Schallschutz, Umweltrechtsbehelfsgesetz, UVP
Wärmeerzeugung, Kraft-Wärme-Kopplung, nachhaltige Kraftstoffe
Bauplanungs- und Baugenehmigungsrecht für PV-Anlagen, Photovoltaikgroßanlagen, Agri-PV, PV-Anlagen auf Dachflächen und Wasser, Einspeisevergütung, Eigenversorgung, Direktvermarktung
EEG, KWKG, Netzanschluss, Netzausbau, Lieferverträge Contracting, Eigenversorgungsmodelle
Elektrifizierung, Verkehrswende, E-Auto-Förderung
Drohnen, Zulassungsverfahren, Arbeitsrecht, Unfallabwicklung, Versicherungsrecht, Flugbetrieb, Flugverfahren (Platzrunde, Pflichtmeldepunkte, MVA, Hubschraubertiefflugstrecken)
Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine bundesweit tätige Kanzlei mit Hauptsitz in Leipzig und weiteren Niederlassungen in München und Köln. Wir beraten unsere Mandanten in einem breiten Spektrum an Rechtsgebieten aus dem zivilen und öffentlichen Recht.
In den vergangenen Jahrzehnten konnte die Kanzlei eine besondere Bekanntheit für ihre Expertise auf dem Gebiet der Erneuerbaren Energien entwickeln. Für unsere Beratung im Energierecht, Umweltrecht und Bauplanungsrecht wurden wir mehrfach ausgezeichnet. Durch unsere langjährige, Rechtsgebiete übergreifende Erfahrung mit Erneuerbaren Energien können wir Unternehmen und Kommunen auch bei komplexen Sachverhalten Unterstützung aus einer Hand anbieten. Neben der umfassenden juristischen Betreuung von Energieerzeugungsanlagen zählt hierzu unter anderem auch die Umsetzung des Smart-Meter-Rollout sowie der DSGVO durch Energieversorger.
Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt im Luftverkehrsrecht, welches Überscheidungen mit dem Recht der Windenergieanlagen aufweist. Als kompetenter Ansprechpartner stehen wir unter anderem Flugplatzbetreibern und Piloten zur Seite. Zunehmend beraten wir auch zum deutschen und europäischen Recht der Drohnenwirtschaft.
Daneben beschäftigen sich unsere Rechtsanwälte traditionell mit echten „Rechtsklassikern“ wie dem Gewerblichen Rechtsschutz, dem Arbeitsrecht, Mietrecht und WEG-Recht, dem Familienrecht und dem Verkehrsrecht. Dabei verfolgen wir stets unseren Anspruch, jeden einzelnen Fall durch fundierte juristische Analyse und zielführende Interessenvertretung zu würdigen. Unterstützt werden wir hierbei von einem Team wissenschaftlicher Mitarbeiter, welches für den mandatierten Einzelfall relevante Gesetzesentwicklungen und die aktuelle Rechtsprechung auswertet.
Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2023 – Energierecht, Vergaberecht und Umwelt- und Bauplanungsrecht“, publiziert in der WirtschaftsWoche Ausgabe 36 vom 01.09.2023, erneut als TOP-Kanzlei ausgezeichnet.
Unsere Kanzlei wurde im WirtschaftsWoche-Ranking „Top Kanzlei 2023 – Energierecht, Vergaberecht und Umwelt- und Bauplanungsrecht“, publiziert in der WirtschaftsWoche Ausgabe 36 vom 01.09.2023 als eine der TOP-Kanzleien 2023 ausgezeichnet.
BVerwG bestätigt OVG-Urteil und damit die strengen Maßstäbe an die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen. Schutz der kommunalen Planungshoheit erschwert Repowering von Windenergieanlagen.
Erleichterte Formanforderungen: Nutzungsverträge für Wind- oder Solarparks müssen in Zukunft nur noch der Textform entsprechen. Hiermit sind nicht nur Vereinfachungen verbunden; es werden auch neue rechtliche Risiken geschaffen. Eine Einschätzung.
Die zeitliche Beschränkung für Drohnen zum Aufspüren versteckter Rehkitze in der Landwirtschaft ist aufgehoben. Nun kann der Nachwuchs, der sich im Gras versteckt, künftig dauerhaft vor Mähdreschern geschützt werden.
Die neue britische Regierung will durch Bürokratieabbau dafür sorgen, dass neue Technologien schneller in der Wirtschaft Fuß fassen. Drohnen sind eine der Schlüssel-Innovationen. Nach dem Erdrutschsieg der britischen Labour Party bei den Parlamentswahlen in Großbritannien im Juni 2024 bemüht sich die neue Regierung Wahlversprechen zügig umzusetzen. Eines ist der Abbau von Bürokratie für neue „game-changing“ Technologien, zu denen auch künstliche Intelligenz und Drohnen zählen. Der neue britische Premier Keir Starmer will so das Potenzial nutzen, dass sich aus dem Brexit ergibt, nämlich ohne Ab...
Nach Auffassung des OVG Koblenz erfüllt eine Kleinwindenergieanlage im Außenbereich auch dann die Voraussetzungen eines privilegierten Vorhabens nach § 35 I Nr. 5 BauGB, wenn sie ausschließlich zur privaten Stromversorgung errichtet wird.
In Japan spielen Drohnen eine zunehmende Rolle. Doch strenge Regularien bremsen die Ausbreitung in dem technologie-begeisterten Land.
Wir haben mit Herrn Prof. Dr. Maslaton und seinem Büro über drei Jahre zusammengearbeitet. In dieser Zeit beriet er uns sehr kompetent zu den Themen Windenergie und Repowering. Er konnte zudem gleichzeitig eine schwierige, gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung erfolgreich lösen, da er die inhaltlichen und rechtlichen Themen souverän beherrschte.
Wir waren sehr froh, mit Herrn Prof. Dr. Maslaton einen äußerst vertrauenswürdigen Partner an der Seite gehabt zu haben, der sich für unseren individuellen Fall persönlich, mit viel Kreativität und Fingerspitzengefühl engagiert hat.
Falls es wieder zu einer ähnlichen Situation käme, wäre das Büro Maslaton unsere Wahl und unsere Empfehlung.
Nina Voege
Wir wollen demnächst ein Grundstück käuflich erwerben. Da der dazugehörige Kaufvertrag für uns Laien schwer verständlich ist, vereinbarten wir einen Termin bei der MASLATON Rechtsanwalts GmbH. Der Rückruf nebst Terminvereinbarung erfolgte innerhalb weniger Stunden durch Herrn Maslaton persönlich, sodass ein zeitnahes Treffen vereinbart wurde. Die Gesprächsatmosphäre war sehr angenehm und die Bereitschaft, uns bei unserem Vorhaben begleiten zu wollen, in vollem Maße vorhanden. Herr Maslaton führte das Gespräch zielorientiert und zeigte uns ohne Umschweife Risiken und Chancen unseres Projektes vor Augen. Wir fühlen uns in unserem Anliegen ernst genommen und gut in seinen Händen aufgehoben. Daher empfehlen wir diese Kanzlei gerne weiter. Tip Top!
W.G.
TOP Anwalt. Hat uns sehr unterstützt. Uneingeschränkt zu empfehlen.
Thomas Herrmann
Expertise zum Betrieb von BHKWs und Biogasanlagen. Nach einen Interessanten Vortrag von Herrn Maslaton hatte Ich im Anschluss noch eine Frage zum Betrieb eines BHKWs. Ich habe am selben Tag noch einen Rückruf erhalten um meine Frage mit Herrn Maslaton fachlich zu Diskutieren.
Peter Scheuenstuhl
Schnelle Terminfindung, hervorragende Expertise im Flugrecht und praxistaugliche Beratungsergebnisse. So, wie man es sich wünscht! Fünf Sterne!
Hr. Jacob
Ich hatte mich bei Hrn. Prof. Maslaton in der Kanzlei über das Bauvorhaben „Solaranlage im Aussenbereich“ gemeldet und zur Klärung um Rückruf gebeten. Er hat sich persönlich am gleichen Tag zurück gemeldet und mir einen sehr hilfreichen Hinweis gegeben.
Aloys Stratmann
Von einem Fliegerkollegen wurde mir die Kanzlei von Herrn Prof. Dr. Maslaton empfohlen. Er und sein Team leisten eine hervorragende Arbeit und vertreten mich aktuell (wieder) in einer luft- und arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Dadurch, dass Herr. Prof. Dr. Maslaton selbst fliegerisch aktiv ist, kann man sich direkt und ohne Umschweife auf „Fliegerlatein“ mit ihm unterhalten. Seine Mitarbeiter sind ebenfalls bestens im Bilde und mit der oftmals schwierigen Materie der Luftfahrt sehr vertraut. Ergänzt durch das fundierte Wissen der jeweiligen Fachgebiete entsteht somit eine äußerst kompetente Beratung und Vertretung, welche die unangenehme Angelegenheit eines Rechtsstreites sehr viel besser ertragen lässt. Somit kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen und diese Kanzlei daher bedingungslos weiter empfehlen. Vielen Dank an das gesamte Team!
Benjamin Breit