
Bettina W. vs. Rotlichtmilieu
Pressemitteilung des BGH vom 14.05.2013 Das Verfahren der ehemaligen Bundespräsidentengattin wurde ausgesetzt, um das heutige Urteil abzuwarten. Der BGH hat über die Unterlassungs- und Zahlungsansprüche der Kläger entschieden, die sich gegen die sog. Autocomplete-Funktion von Google richteten. Soweit mit der Ergänzung der Suchvorschläge Persönlichkeitsrechte verletzt werden, ist Google nach einem Hinweis des Betroffenen verpflichtet, zukünftige Verletzungen zu verhindern.