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+49 341 14950-0Die Energiewende hat Auswirkungen auf unser Mobilitätsverhalten, denn gerade hier sind Maßnahmen im Rahmen von Energieeffizienz und Energieeinsparung möglich und nötig. Das Thema Elektromobilität selbst ist vielfältig und vielfach rechtlich noch ungeklärt. Aufgrund seiner Komplexität bildet es selbst kein eigenständiges Rechtsgebiet, sondern tangiert eine Vielzahl von Rechtsgebieten. Im Zusammenhang mit dem Mobilitätsbedürfnis ergeben sich dadurch zunächst Fragestellungen in Verbindung mit dem Straßen- und Straßenverkehrsrecht, wie die Aufstellung von Ladestationen im öffentlichen Raum oder das Parken für Ladezwecke und damit verbundene Sonderparkplätze sowie Sonderrechte, welche Rahmenbedingungen müssen bei der Bezahlung und bei der Abrechnung des Ladevorganges beachtet werden, sowie die Benutzung von Busspuren oder Ausnahmen von Zufahrtsbeschränkungen und Durchfahrtverboten.
Energiewirtschaftsrechtliche Problematiken, aber auch datenschutzrechtliche Probleme sind ebenso im Zusammenhang mit der Elektromobilität zu sehen, wie kartellrechtliche Überlegungen. Dies folgt zum Beispiel aus den Anforderungen an einen diskriminierungsfreien Zugang zur Ladeinfrastruktur und damit einhergehende datenschutzrechtliche Regelungen zur Identifizierung von Fahrern von Elektrofahrzeugen.
In Bezug auf die Ladestationen wiederum sind bauordnungsrechtliche Genehmigungspflichten bis hin zu bauplanungsrechtlichen Belangen zu beachten. Da bei der Errichtung von Ladestationen Belange des Verkehrs und der Versorgung mit Energie berührt werden, sind auch Abwägungen im Rahmen der Bebauungspläne zu berücksichtigen.
Wir gewährleisten Ihnen eine professionelle Begleitung, ob beim Kauf von Elektrofahrzeugen oder beim Bau von Ladestationen. Nicht zuletzt der Strommarkt im Ganzen und die Gestaltung von Strompreisen wirken sich wechselseitig aus. Unsere Anwälte können Sie aufgrund Ihrer Erfahrung und langjährigen Tätigkeit auf diesem Gebiet fundiert beraten und bestmöglich unterstützen. Zudem betreiben wir selbst Elektrofahrzeuge, die aus eigenen Erneuerbare-Energien-Anlagen „betankt“ werden.
Sehen Sie hierzu einen aktuellen Beitrag Aus dem Nov. 2021: Laden statt Tanken - Mitteldeutschlands E-Mobilität auf dem Prüfstand