Tracking pixel Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte – Kabinett beschließt Netzentgeltmodernisierungsgesetz · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte – Kabinett beschließt Netzentgeltmodernisierungsgesetz

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Die Bundesregierung hat Ende Januar den Entwurf des Netzentgeltmodernisierungsgesetz (kurz: NEMoG) beschlossen, so dass der Gesetzesentwurf nunmehr im parlamentarischen Verfahren behandelt werden kann. 

Der ursprüngliche Referentenentwurf (wir berichteten mit Newsletter vom 10.11.2016) enthielt noch eine Ermächtigungsgrundlage zur bundesweiten Vereinheitlichung der Netzentgelte. Diese wurde jedoch aus dem Gesetzesentwurf gestrichen. Regelungszweck des NEMoG ist nunmehr vielmehr nur noch die Abschaffung der vermiedenen Netznutzungsentgelte, mit denen nach derzeitiger Rechtslage die dezentrale Stromeinspeisung honoriert wird.

Die Abschaffung soll dabei schrittweise erfolgen. Der Gesetzesentwurf sieht dazu folgende Regelungen vor: 

Zum einen soll die Berechnungsgrundlage für vermiedene Netzentgelte neu gefasst werden. So ist vorgesehen, die Berechnungsgrundlage auf dem Netzentgeltniveau von 2015 einzufrieren sowie ab 2018 bestimmte Kostenpositionen, wie z.B. für die Offshore-Netzanbindung oder Erdverkabelung, nicht mehr in die Berechnung der vermiedenen Netzentgelte einzubeziehen. Dies führt faktisch zu einer Absenkung der vermiedenen Netzentgelte. 

Zum anderen soll die Auszahlung vermiedener Netzentgelte auch darüber hinaus schrittweise verringert und schließlich ganz eingestellt werden. Für neue volatile Erzeugungsanlagen, d.h. PV- und Windenergieanlagen, sollen ausweislich des Gesetzesentwurfs bereits ab 01.01.2018 überhaupt keine vermiedenen Netzentgelte mehr gewährt werden. Für alle übrigen Neuanlagen soll dies ab 01.01.2021 gelten. Für Bestandsanlagen sieht der Gesetzesentwurf ein kontinuierliches Abschmelzen der vermiedenen Netzentgelte um jährlich zehn Prozent vor. Die Absenkung für volatile Erzeuger soll zum 01.01.2018 und für die übrigen dezentralen Einspeiser zum 01.01.2021 beginnen. Danach würden volatile Bestandsanlagen ab 2027 und alle übrigen dezentralen Bestandsanlagen ab 2030 generell keine vermiedenen Netzentgelte mehr ausgezahlt bekommen. 

Betreiber von Erneuerbaren-Energien-Anlagen, die eine Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG) erhalten, sind von den geplanten gesetzlichen Änderungen zunächst jedoch nicht betroffen. Denn solange die EEG-Förderung in Anspruch genommen wird, besteht ohnehin kein Anspruch auf vermiedene Netzentgelte. Betroffen sind vielmehr Betreiber von geförderten KWK-Bestandsanlagen, die bisher vom Netzbetreiber die vermiedenen Netzentgelte zusätzlich zum Zuschlag nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (kurz: KWKG) erhalten, ebenso wie alle übrigen Betreiber konventioneller Erzeugungsanlagen mit dezentraler Einspeisung. 

Wir werden Sie auch über den weiteren Gesetzgebungsprozess informieren und stehen Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
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