Tracking pixel Änderung des Sächsischen Straßengesetzes · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Änderung des Sächsischen Straßengesetzes

« Newsübersicht

„Regionale Planungsverbände lehnen Entwurf ab“

Derzeit liegt ein Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes vor: Demnach sollen nach dem derzeit vorliegenden Entwurf zur Änderung des Sächsischen Straßengesetzes Windenergieanlagen grundsätzlich einen Abstand von 150 m zum Fahrbahnrand einhalten, Anlagen mit einer größeren Gesamthöhe als 150 m mindestens einen Abstand entsprechend ihrer Gesamthöhe und Anlagen ohne Vorrichtung zum Schutz vor Eisabwurf sogar mindestens einen Abstand von 400 m (siehe unser Newsletter vom 28.06.2013).

Im Rahmen der Anhörung haben nunmehr auch die Regionale Planungsverbände ebenfalls Stellung genommen und diesen Entwurf abgelehnt. So vermisst der Planungsverband Region Chemnitz - absolut zu Recht - einen Beleg, dass ohne die neuen Anbauverbotszonen tatsächlich ein nicht beherrschbares Risiko im Brandfall oder bei Eiswurf bestünd und eine fachliche Begründung für das Maß der erhöhten Anbauverbotszonen. Zudem kritisiert er, dass auf Grund des beabsichtigten „harten Tabukriteriums“ bereits ausgewiesene Vorrang- und Eignungsgebiete für die Windenergie nicht mehr realisiert werden können und zudem bei Neuplanungen ein nicht unerheblicher Teil der Regionsfläche nicht mehr für die Windenergienutzung zur Verfügung steht. Berechtigterweise befürchtet der Planungsverband daher, dass der Planungsverband der Windenergie nicht mehr – wozu er aber verpflichtet ist - substanziell Raum verschafft werden kann.

Mögen diese vernünftigen Erwägungen auf fruchtbaren Boden fallen.

Rückfragen & weitere Informationen:
Dr. Dana Kupke, E-Mail: kupke@maslaton.de
Tel.: 0341/149500, Internet: www.maslaton.de