Aktionsplan Stromnetz - Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, NABEG 2.0
« NewsübersichtDer, während der Netzausbaureise des Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier im August 2018, im Rahmen seines „Aktionsplanes Stromnetz“, angekündigte Gesetzesentwurf unter anderem zur Novellierung des NABEG, liegt nun vor.
„Aktionsplan Stromnetz“
Am 14.08.2018 umriss der Wirtschaftsminister bei der Bundesnetzagentur in Kürze die zu behandelnden Probleme im Rahmen des Netzausbaus und schilderte die Situation mit folgenden Worten:
„Für eine erfolgreiche Energiewende brauchen wir moderne und gut ausgebaute Netze genauso wie den Ausbau erneuerbarer Energien. Die Stromnetze sind dabei das Herz-Kreislauf-System unserer Stromversorgung. Diese muss vom Windrad in der Nordsee bis zur Ladesäule in Bayern zuverlässig funktionieren. Doch beim Ausbau der Netze ist Deutschland im Verzug, das verursacht Kosten für die Verbraucher. Deshalb schlage ich mit dem ‚Aktionsplan Stromnetz‘ Maßnahmen vor, mit denen wir endlich durchstarten, den Netzausbau deutlich beschleunigen und bestehende Netze optimieren können. Mit der Novelle des Netzausbaubeschleunigungsgesetzes, des ‚NABEG 2.0‘, im Herbst werden wir die Planungsverfahren verschlanken und einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.“
Der als Problem formulierte hinter dem Bedarf bleibende Ausbau, stellt, wie auch der Begründung des Entwurfes zu entnehmen ist, gleichzeitig eine der grundsätzlichen Zielsetzungen des neuen Gesetzes zur Beschleunigung des Netzausbaus dar.
Die gesetzliche Neuerung ist ein Teil des zweigliedrigen Aktionsplans, indem daneben auch die Optimierung des bestehenden Stromnetzes und eine höhere Netzauslastung erreicht werden soll. Mit kurzfristiger Zielsetzung soll dabei das bestehende Leitungsnetz auf den aktuellen Stand der Technik modernisiert werden , wobei man unter anderem auf bessere Leitseile zurückgreifen wird, die höhere Temperaturen und stärkere Ströme aushalten können; spezielle Transformatorentechnik, welche eine genauere Umlenkung des Stroms ermöglichen, wodurch ungenutzte Leitungskapazitäten besser nutzbar würden; sowie die Digitalisierung und Automatisierung der Stromnetze vorantreiben.
Wesentliches des Gesetzesentwurfes
Die dem Entwurf des Gesetzes zur Beschleunigung des Energieleitungsausbaus zugrundeliegende Absicht den Ausbau und die Optimierung des Stromnetzes voranzutreiben, soll grundsätzlich durch die Vereinfachung und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren erreicht werden.
Am wichtigsten tritt hierbei die Optimierung der bestehenden Verzahnung der Planungsschritte in den Vordergrund. Dies wird teilweise in dem Instrument der vorausschauenden Planung deutlich, wo parallel zur Bedarfsfeststellung gleichzeitig konkrete Genehmigungsverfahren durchgeführt werden können. Als konkretes Beispiel für die Umsetzung der vorausschauenden Planung wird die Verlegung von Leerrohren in der Begründung des Gesetzes angeführt. Diese können bereits im Planfeststellungsverfahren verlegt werden, wenn die Genehmigungsbehörde prognostisch von einem Bedarf im Geltungszeitraum des Planfeststellungsbeschlusses ausgehen kann.
Aus dem Entwurf geht hervor, dass die Nutzung bereits bestehender Leitungstrassen, sei es beispielsweise durch das Verlegen neuer Leitungsseile an bereits bestehenden Mastanlagen oder der Neubau einer Leitungsanlage parallel zu einer bereits bestehenden Anlage, aus dem Erfordernis der Durchführung eines Genehmigungsverfahrens weitgehend ausgenommen werden soll. Für Vorhaben dieser Art, solle zukünftig die Durchführung eines kürzeren Anzeigeverfahrens genügen oder gänzlich auf vorgesehenen Verfahrensschritte verzichtet werden. Vor dem Hintergrund des Leitgedankens der Nachhaltigkeit einerseits und der Zielsetzung des Aktionsplanes andererseits, scheint dies kein untauglicher Schritt zu sein, die ambitionierten Ziele des Koalitionsvertrages umzusetzen. Dort ist das Ziel verankert bis 2030 den Anteil an erneuerbaren Energien auf 65 % zu steigern.
Ausblick
Inwieweit sich der zahlenmäßig von der Bundesnetzagentur im August 2018 ermittelte Ausbaubedarf dadurch letztlich realisieren lässt bleibt abzuwarten. Demnach sind von den 1.800 Kilometer Leitungen aus dem 2009 verabschiedeten Energieleitungsausbaugesetz erst 800 Kilometer realisiert. Wenig besser sieht es beim Ende 2015 novellierten Bundesbedarfsplangesetz aus. Hier sind von 5.900 Kilometern Leitungen, die gebaut (2.850) oder verstärkt (3.050) werden sollen, erst 150 Kilometer realisiert und 600 Kilometer genehmigt.
Weiterhin ist mit Blick auf die bestehende Regelungssystemantik des Naturschutzrechtes und Umweltverträglichkeitsprüfung abzuwarten, ob die Novellierung in vollem Umfang umgesetzt werden kann.