Tracking pixel Aufgepasst: Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ veröffentlicht! – Maßgeblich für Vertrauensschutz? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Aufgepasst: Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ veröffentlicht! – Maßgeblich für Vertrauensschutz?

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EnWG- und KWKG-Novelle nehmen langsam Gestalt an

Entsprechend der 10-Punkte-Energie-Agenda des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi), dem Fahrplan für die Energiewende, stehen für dieses Jahr die Grundsatzentscheidungen für die zukünftige Ausgestaltung des Strommarktes an. Zur Vorbereitung dieser Entscheidungen hat das BMWi am 27.03.2015 das „Eckpunkte-Papier Strommarkt“ veröffentlicht. Dieses widmet sich den vier Themen Strommarkt, KWK-Förderung, CO2-Minderung im Stromsektor und Netzausbau und gibt die wesentlichen Eckpunkte für die anstehenden Reformen vor.

Strommarkt

Die mit dem Grünbuch eröffnete Diskussion zum künftigen Strommarktdesign (wir berichteten mit Newsletter vom 11.03.2015) soll nun im Rahmen eines Weißbuches, welches noch vor der Sommerpause vorgelegt werden soll, in konkrete Reformmaßnahmen überführt werden. Aus dem Eckpunktepapier geht hervor, dass die Grundsatzentscheidung zur Ausgestaltung des Strommarkts zu Gunsten eines Strommarktes 2.0 mit ergänzender Kapazitätsreserve und gegen einen Kapazitätsmarkt ausgefallen ist bzw. ausfallen wird. Insofern werden die Maßnahmen, die sich bereits im Grünbuch als Tendenz abzeichneten, fortgeschrieben.

KWK-Förderung

Mit der anstehenden KWKG-Novelle soll entsprechenden den Ausführungen im Eckpunkte-Papier auch die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) kompatibel zu den anderen Zielen der Energiewende ausgestaltet werden. In diesem Zusammenhang soll dass Ausbauziel von 25 % KWK-Anteil an der gesamten Stromerzeugung auf die thermische Stromerzeugung begrenzt werden. Der Förderdeckel für KWK soll von 750 Mio. € auf 1 Mrd. € angehoben werden, wobei die zukünftige Förderung auf die Erhaltung hoch effizienter, klimafreundlicher gasbetriebene KWK-Anlagen der öffentlichen Versorgung konzentriert werden soll. Aber auch Neuanlagen sollen weiterhin mit einer maßvollen Anhebung gefördert werden. Hingegen soll die Förderung für KWK-Anlagen in Fallgruppen mit hochprofitabler Stromerzeugung entsprechend gekürzt werden. Im Bereich der Wärmenetze und speicher soll bei gleichbleibenden Fördersätzen das förderfähige Investitionsvolumen erhöht werden.

CO2-Minderung

In dem Eckpunktepapier des BMWi wird nochmals bekräftigt, dass die Bundesregierung an ihrem Ziel die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 % gegenüber 1990 zu senken auch weiterhin festhalten will. Dazu sollen auch im Stromsektor weitere Emissionen eingespart werden. Da vom gegenwertige europäischen Emissionshandel (ETS) nach im Eckpunktepapier vertretener Auffassung bis zum Jahr 2020 keine hinreichenden Impulse zur Emissionsminderung im deutschen Kraftwerkspark ausgehen werden, ist die vorübergehende Implementierung eines zusätzlichen nationalen Instruments geplant. Kraftwerke sollen für über einen noch festzulegenden Freibetrag hinausgehende CO2-Emissionen zusätzliche ETS-Zertifikate kaufen müssen, wodurch ein ökonomischer Anreiz zur CO2-Einsparung gesetzt werden soll.

Netzausbau

Schließlich soll auch der Netzausbau weiter vorangetrieben sowie heutige und zukünftige Netzengpässe beseitigt werden, um eine einheitliche Preiszone in Deutschland zu erhalten. Dafür seien insbesondere die drei geplanten Gleichstromtrassen zwischen Nord- und Süddeutschland erforderlich. Die konkrete Trassenwahl wird durch die Bundesnetzagentur erfolgen, die die verschiedenen Varianten fair und nachvollziehbar unter Berücksichtigung der Nutzung bereits bestehender Trassen gegeneiander abwägen soll.

Insofern gibt das Eckpunkte-Papier „Strommarkt“ bereits erste grobe Anhaltspunkte für die bevorstehende gesetzliche Weiterentwicklung, insbesondere die anstehende EnWG- und KWKG-Novelle vor. Dem Eckpunktepapier kommt in diesem Zusammenhang auch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes maßgebliche Bedeutung zu. Zuletzt bildete im Rahmen der EEG-Novelle 2014 die Veröffentlichung des entsprechenden Eckpunktepapiers den Anknüpfungspunkt für die Schutzwürdigkeit des Vertrauens und die dort getroffenen Übergangsregelungen. Deshalb sollten die Akteure des Strommarktes die weiteren Entwicklungen im Auge behalten.

Gerade im Hinblick auf die Förderung von hocheffizienten KWK-Anlagen bleiben die Eckpunkte hinter den Erwartungen zurück. Das bisher im Gesetz vorgesehene Ausbauziel von 25 % von KWK-Stromerzeugung wird aufgegeben und durch den Bezug auf den bisher unbekannten Begriff der thermischen Stromerzeugung verringert. Gemeint ist wohl die gekoppelte Erzeugung von Strom und Wärme, wobei für das angegebene Ziel von 25 % die Wärmeleistung herangezogen werden soll, die im Regelfall oberhalb der elektrischen Leistung einer KWK-Anlage steht. Nach der Evaluierung des KWKG im Auftrag des BMWi unter Leitung der Prognos AG wäre zur Erreichung der ursprünglichen Ziele zwei bis drei Milliarden Euro als Kostendeckel für die Förderung notwendig, der nunmehr lediglich auf eine Milliarde Euro angehoben werden soll, sodass die eigentlich auch seitens des BMWi herausgestellte, notwendige Flexibilisierung zur Anpassung an die Stromerzeugung von fluktuierende erneuerbare Energien wohl nicht ausreichend angereizt werden wird. Zudem wird die Begrifflichkeit der „hoch profitablen“ Stromerzeugung zu diskutieren sein, da bisher keine Anhaltspunkte dafür im Eckpunktepapier gegeben werden, wann und unter welchen Umständen eine solche vorliegt und deshalb keine Förderung mehr durch den Betreiber beansprucht können werden soll. Ein Ausgleich für die zusätzliche Belastung der Eigenversorgung mit der EEG-Umlage für Neuanlagen ist nicht explizit im Eckpunktepapier erwähnt, sondern es soll eine „maßvolle Anhebung“ der Förderung stattfinden. Ob diese genügen wird, um die Wirtschaftlichkeit einer Vielzahl von Neuanlagen noch zu gewährleisten, bleibt hierbei fraglich.

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