Ausgeförderte Anlagen – Nutzung von Biomethan und Kohlendioxid als neuer Markt für Anlagenbetreiber
« NewsübersichtDie Herstellung von Biomethan eröffnet Betreibern von Biogasanlagen neue Möglichkeiten ihre ausgeförderten Anlagen wirtschaftlich weiter zu betreiben.
Erreichen der Förderungshöchstdauer
Das EEG sieht für Anlagen der Erneuerbaren-Energien eine Förderungshöchstdauer von 20 Jahren vor. Nach Ablauf dieses Zeitraumes fallen die Anlagen aus der EEG-Förderung heraus. Der bei Schaffung des EEG hinter diesem Zeitrahmen stehende Gedanke, war die Absicherung von Krediten zur Finanzierung der Planung und Errichtung derartiger Anlagen.
In der Zwischenzeit haben sich die globalen Gegebenheiten grundlegend geändert. Wir befinden uns in einer „Energiekriese“, in der Preise insgesamt und speziell auch für Einsatzstoffe zur Biogasgewinnung drastisch gestiegen sind. Ein nicht nur ökologisch, sondern auch ökonomischer Betrieb von Biogasanlagen stellt die Betreiber vor große Herausforderungen.
Biomethan als neuer Absatzmarkt
Neben den Bedarf an Wärme steigt der Bedarf an alternativen Kraftstoffen. Für Betreiber von älteren Biogasanlagen eröffnet sich dadurch die Möglichkeit ihre Anlagenkonzeption zu Biomethananlagen umzugestalten. Hierbei wird vermarktbares Biomethan hergestellt, bei welchem eine steigende Nachfrage abzeichnet und teils schon besteht.
Neben der Biomethangewinnung entstehen die Nebenprodukte Wärme und Kohlendioxid. Kohlendioxid ist als handelbares Produkt veräußerbar und wird in den folgenden Jahren an Wert steigen. In Bezug auf die Nutzung der Wärme können Anlagen in örtliche dezentrale Wärmekonzepte einbezogen werden und somit langfristig zur Umgestaltung des Wärmemarktes beitragen.
Chancen nutzen!
Besitzer von Biogasanlagen, deren EEG-Förderung in absehbarer Zukunft auslaufen wird, sollten die sich jetzt bietenden Chancen nutzen und eine Umgestaltung ihrer Anlage prüfen lassen. Wir beraten Sie gern umfassend über die bestehenden Möglichkeiten Ihrer Anlage.