Bürgerenergie mit Vorfahrt
« NewsübersichtWindenergie Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag für eine Sonderregelung gemacht, der Bürgerenergiegenossenschaften die Teilnahme an den zukünftig geplanten EEG-Ausschreibungen erleichtern könnte.
Am 15. Februar hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) ein neues Eckpunktepapier zur EEG-Novelle 2016 veröffentlicht. Das BMWi schlägt darin eine Sonderregelung zugunsten von Bürgerenergiegesellschaften bei der Ausschreibung von Windenergieanlagen an Land vor.
Hintergrund bildet die – auch in § 2 Abs. 5 des EEG niedergelegte – Voraussetzung, bei der Umstellung des Fördersystems auf Ausschreibungen die bisherige Akteursvielfalt zu erhalten, erläutert die Maslaton Rechtsanwaltsgesellschaft in ihrem Newsletter. Aufgrund des mit Ausschreibungen verbundenen Planungs- und Investitionsrisikos sei jedoch zu befürchten, dass gerade Bürgerenergiegesellschaften und kleinere Akteure dieses nicht stemmen und damit als wichtige Akteursgruppe wegfallen könnten.
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