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Bundesregierung muss behördliche Corona-Maßnahmen gesetzlich unterfüttern

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Die BNetzA reagiert schnell auf Verzögerungen für die Projektrealisierung durch Corona. Der Gesetzgeber sollte jetzt Unsicherheiten aus dem Markt nehmen.

Die Bundesnetzagentur hat am 23.03.2020 erste Maßnahmen ergriffen, um Härten infolge pandemiebedingter Projektverzögerungen für bestehende und künftige Auktionsgewinner zu mindern. Die Behörde gab bekannt, dass die Entscheidung über neue Zuschläge zunächst nicht im Internet bekanntgegeben wird. Das ist schlau gemacht: Denn damit laufen Fristen wie Pönalen, Realisierungsfristen und Zahlungen der Zweitsicherheit nicht an. Erst nach einer Beruhigung der Lage soll dies nachgeholt werden.

Zudem will die Bundesnetzagentur für Windenergieanlagen an Land und Biomassenanlagen eine Verlängerung der Realisierungsfristen auf formlosen Antrag gewähren.

Während die Maßnahmen der Bundesnetzagentur grundsätzlich zu begrüßen sind, erscheinen die Rechtmäßigkeit und Rechtssicherheit zweifelhaft. Der Gesetzgeber sollte diese schnellen Maßnahmen nun auch mit gesetzlichen Regelungen unterlegen. Das würde im Projektgeschäft die Beziehungen zwischen Projektierern und Banken, Lieferanten und Auftragnehmern aus dem Baubereich nicht unnötig belasten.

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Stromkostenintensive Unternehmen, welche die Besondere Ausgleichsregelung im EEG in Anspruch nehmen, sind an die materielle Ausschlussfrist am 30. Juni gebunden. Wenn diese...

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