Tracking pixel Bundesregierung stoppt die Strompreisbremse · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Bundesregierung stoppt die Strompreisbremse

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Nachdem wir Ihnen bereits mit dem Newsletter vom 22.03.2013 auf die Ausnahmeregelung im EEG und die darum entstandene Diskussion hinwiesen, vermeldet nunmehr die Bundesregierung, dass die sogenannte Strompreisbremse nicht innerhalb dieser Legislaturperiode umgesetzt werden könnte. Im Rahmen der Diskussion um die Strompreise hatten sowohl Bundesumweltminister Altmaier als auch Bundeswirtschaftsminister Rösler ein Thesenpapier zusammengestellt, um den steigenden Strompreisen entgegenzutreten. Dieses Thesenpapier war vielfach auf Kritik gestoßen und konnte auch aus diesem Grunde keine Zustimmung durch den Bundesrat erfahren.

Im Wesentlichen hatte das Thesenpapier eine Einfrierung der EEG-Umlage auf den bisherigen 5,27 ct/kWh beinhaltet. Gleichzeitig sollten neu in Betrieb genommene Erneuerbare-Energien-Anlagen über den Zeitraum von fünf Monaten keine EEG-Vergütung für den eingespeisten Strom erhalten. Weiterhin wurde vorgeschlagen, dass in Form eines sogenannten Ökosoli bereits bestehende Anlagen auf einen Teil ihrer EEG-Vergütung verzichten.

Diese angekündigten Maßnahmen seitens des Herrn Rösler und Herrn Altmaier führten derzeit in der Branche doch zu einiger Verunsicherung, da insoweit schon der Vertrauensschutz auf das geltende Erneuerbare-Energien-Gesetz verloren gegangen sein könnte bzw. auch gerade bei Projekten mit langen Planungsphasen eine Investitionssicherheit nicht mehr gegeben ist. Unabhängig davon, ob die sogenannte Strompreisbremse noch nach der Bundestagswahl durchgeführt wird, muss konstatiert werden, dass die Politik dazu neigt durch schnelle Maßnahmen in der vorgenannten Form gerade für kleinere bis mittlere Erneuerbare-Energien-Anlagen unwegbare Hemmnisse aufzubauen.
Nicht zuletzt die sogenannte PV-Novelle, die bereits zwei Monate nach dem Inkrafttreten des EEG 2012 diskutiert wurde, hatte gezeigt, dass der Vertrauensschutz in ein bestehendes Gesetz ggf. durch entsprechende Verlautbarungen der Politik entfällt. Die derzeitige Diskussion müsste insoweit als abgeschlossen gelten, sodass derzeit nicht zu befürchten ist, dass bei derzeitigen Erneuerbaren-Energien-Projekten, die zumindest noch vor der Bundestagswahl in Betrieb genommen werden, nachträglich ihre EEG-Vergütung aberkannt bekommen.

Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341 – 149500
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