Bundesverwaltungsgericht hebt Normenkontrollurteil des Oberlandesgericht Bautzen zum Regionalplan Westsachsen auf
« NewsübersichtDas Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 11.04.2013 den Rechtsstreit um die Wirksamkeit des Kapitels Windenergienutzung des aktuellen Regionalplans Westsachsen zur erneuten Überprüfung an das Oberverwaltungsgericht Bautzen zurückverwiesen und dementsprechend das vorherige Normenkontrollurteil – welches den Regionalplan Westsachsen als rechtmäßig erachtete - aufgehoben.
Nach den derzeit bekannten entscheidungstragenden Gründen stellte das Bundesverwaltungsgericht – in Fortsetzung seiner zuletzt noch einmal verfestigten Rechtsprechung gemäß Urteil vom 13.12.2012 – gravierende Mängel im Planungskonzept fest. Der Regionalplan Westsachsen sei demnach fehlerbehaftet, weil nicht strikt zwischen den „harten Tabukriterien“ und „weichen Tabukriterien“ unterschieden werde.
Unter Zugrundelegung dieser sehr konsequenten Fortsetzung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes dürften sich erhebliche Mängel auch für zahlreiche weitere Planungsverbände und Regionalpläne in Sachsen aber auch in anderen Bundesländern ergeben. Diese Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes gilt im Übrigen auch für Flächennutzungspläne, so dass einer Vielzahl von Fällen von einer Unwirksamkeit der entsprechenden Bauleitplanung und natürlich auch einer Unwirksamkeit zahlreicher Regionalpläne ausgegangen werden muss.
Für die Projektierer und Betreiber von Windenergieanlagen gerade in der Planungsregion Westsachsen bedeutet dies, dass die bislang sicherlich als „offene zu bezeichnende“ Windenergieprojekte gerade in der Planungsregion Westsachsen mit aller Vehemenz weiterverfolgt werden sollten.
Auch kommunale Planungen sollten mit aller Kraft und absoluter Priorität vorangetrieben werden, da sich möglicherweise ein Zeitfenster für die Umsetzung von Windenergieprojekten ergeben wird.
(http://www.bverwg.de/presse/pressemitteilungen/pressemitteilung.php?jahr=2013&nr=22)
Rückfragen & weitere Informationen: Prof. Dr. Martin Maslaton, Tel.: 0341/149500
E-Mail: martin@maslaton.de, Internet: www.maslaton.de