Tracking pixel Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind?

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Der Verwaltung werden durch die Rechtsprechung des BVerwG, vor allem aber durch den jüngsten Beschluss des BVerfG, weite gerichtlich eingeschränkt überprüfbare Entscheidungsspielräume zugewiesen. Aber auch der Gesetzgeber wird in die Pflicht genommen: Er darf die Verwaltung nicht in einem „Erkenntnisvakuum“ belassen, sondern muss dieses handelnd auflösen. Vor diesem rechtlichen und dem politischen Hintergrund des Klimaschutzes durch den Ausbau Erneuerbarer Energien, insbesondere der Windenergie, fragt der Aufsatz nach den potenziellen Inhalten einer „TA Artenschutz/Wind“.

I. Ausgangspunkt

Zwischen Klimaschutz auf der einen und Artenschutz auf der anderen Seite besteht ein deutliches Spannungsverhältnis. Den Belangen des Klimaschutzes kommt durch Art. 20 a GG ein verfassungsrechtlicher Rang zu. Insofern sind der Ausbau Erneuerbarer Energien und die Reduzierung des CO2-Austoßes von besonderer Bedeutung. Die Nutzung von Windenergie trägt hierzu wesentlich bei. Demgegenüber steht das besondere Artenschutzrecht, das in § 44 I BNatSchG Zugriffsverbote regelt, die besonders geschützte Tierarten vor einer Tötung, Störung oder Beschädigung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten schützen sollen. Die Naturschutzbehörde kann von diesen Verboten unter bestimmten Voraussetzungen nach § 45 VII BNatSchG eine Ausnahme zulassen bzw. eine Befreiung gewähren, insbesondere wenn zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses diese rechtfertigen.

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