Tracking pixel Drehfunkfeuer – erneute Verwaltungsgerichtsentscheidung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drehfunkfeuer – erneute Verwaltungsgerichtsentscheidung

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„Nach der DFS unterliegt nun auch das BAF“

Nachdem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Oldenburg vom 05.02.2014 bereits für Furore sorge und den Eilantrag der Deutschen Flugsicherung GmbH (DFS) sowohl als unzulässig als auch als unbegründet nach einer mehr als 8-stündigen Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Oldenburg zurückwies, hat das Verwaltungsgericht nunmehr auch – in konsequenter Fortsetzung seiner Rechtsprechung – den nach dem Unterliegen der DFS nachgeschobenen Eilantrag des Bundesaufsichtsamtes für Flugsicherung (BAF) ebenfalls zurückgewiesen.

Das Gericht folgt damit konsequent seiner bereits in der ersten Entscheidung aufgezeigten Linie. Ob das Bundesaufsichtsamt überhaupt zulässigerweise Rechtsmittel gegen Entscheidungen einer deutschen Immissionsschutzbehörde einreichen kann, konnte das Gericht dahinstehen lassen. Das Verwaltungsgericht bestätigt allerdings ausdrücklich seine bisherige Rechtsprechung und hält die Ausreichung der Genehmigung gegen den Willen der DFS und des BAF für sowohl formell als auch materiell rechtmäßig.

Für die Windenergiebranche wichtig ist dabei, dass das Gericht bei seiner Auffassung bleibt, dass eine „negative Stellungnahme des BAF“ die immissionsschutzrechtliche Genehmigungsbehörde nach § 18 a LuftVG nicht bindet, sodass vielmehr für die BImSch-Behörde eine eigenständige Prüfungskompetenz und auch Prüfungspflicht besteht.

Fazit: Die BImSch-Behörde kann trotz entgegenstehender Meinung der DFS bzw. des BAF die Windenergieanlage genehmigen.

Obwohl nunmehr auch das BAF – anwaltlich vertreten – im gerichtlichen Verfahren versuchte inhaltlich nachzulegen, sieht das Gericht keine Anhaltspunkte, die zur Annahme eines geänderten Gefährdungs-/Schadensszenario für eine sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Luftverkehrs ausgehend von den naturwissenschaftlich-technisch ermittelten Störbeiträgen der Windenergieanlagen zwingen.

Bereits im Eilverfahren der DFS gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung der hier relevanten Windenergieanlagen bewertete das Verwaltungsgericht Oldenburg die Einlassung der DFS und die darauf basierende Entscheidung als nicht hinreichend plausibel. Daran hat sich – so das Verwaltungsgericht – nichts geändert. Das Gericht sieht sich vielmehr in seinen Zweifeln an der Plausibilität der Auffassung der DFS bestärkt durch die aktuellen Studien der FCS Flight Calibration Service und der TU Berlin.

Im Ergebnis sind nunmehr sowohl der Eilantrag der DFS als auch der Eilantrag des BAF erstinstanzlich „entschieden“. Man wartet gespannt auf die anstehende Entscheidung im Beschwerdeverfahren durch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg.

Allerdings ist bereits jetzt abzusehen, dass auch in anderen Bundesländern in Kürze gerichtliche Entscheidungen vorliegen werden. Noch in dieser Woche wird vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf erneut ein Konfliktfall zwischen Windenergieanlagen und Drehfunkfeuern verhandelt.

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