Tracking pixel Drohnenwirtschaft - Chinesische Drohnen: zurück zum Absender · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Drohnenwirtschaft - Chinesische Drohnen: zurück zum Absender

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Der Deutsche Zoll hat Drohnen aus China fetsgesetzt, die keine EU Registrierung haben. Die Flugobjekte werden entweder zurückgeschickt oder vernichtet.


Schrottplatz statt Weihnachtsbaum: gut 300 Drohnen aus China, die eigentlich als Weihnachtspräsente in Deutschland geplant waren, erreichten zum Fest nicht ihre Empfänger. Stattdessen wurden sie vom Hauptzollamt Stuttgart konfisziert. Der Grund: die 324 Drohnen erfüllten nicht die EU-rechtlichen Bestimmungen der Produktsicherheit. Alle Importe in die EU unterliegen bestimmten Produktvoraussetzungen. So bringt insbesondere die CE-Kennzeichnung die Konformität mit den EU-Richtlinien zum Ausdruck.

In den vorliegenden Fällen stellten die Zöllner des Amtes in Böblingen fest, dass unter anderem die Typennummer, die Seriennummer sowie eine Bedienungsanleitung in deutscher Sprache fehlten. Das Luftfahrt-Bundesamt habe als weisungsgebende Behörde daraufhin die Einfuhr der Drohnen untersagt. Das Schicksal der Drohnen: je nach Wahl des Anmelders wurden die Flugdrohnen nach China zurückgeschickt oder unter zollamtlicher Überwachung vernichtet.

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