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EEG-Umlage für 2016: 6,354 ct/kWh

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Am 15.10.2015 teilten die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber Amprion, 50Hertz, TenneT und TransnetBW auf ihrer gemeinsamen Internetpräsenz die EEG-Umlage für das Jahr 2016 mit. Diese beläuft sich im kommenden Jahr für nicht privilegierte Letztverbraucher auf 6,354 ct/kWh. Damit erhöht sich die EEG-Umlage – trotz einem Polster von rund 2,5 Mrd. Euro auf dem EEG-Konto (Stand: 30.09.2015) – ab 01.01.2016 von derzeit 6,17 ct/kWh um 0,184 ct/kWh, was einem Anstieg von rund 3 % entspricht. Die EEG-Umlage erreicht so einen neuen Höchststand.

Als Grund für den Anstieg der EEG-Umlage werden zum einen die sinkenden Börsenstrompreise und zum anderen die zunehmende Stromeinspeisung aus erneuerbaren Energien angeführt. So sind im Jahr 2015 u.a. mehrere Offshore-Windparks ans Netz gegangen, für welche derzeit nach EEG 2014 in den ersten acht Jahren noch ein hoher Anfangsvergütungssatz von bis zu 19,4 ct/kWh gezahlt wird; für 2016 wird mit der Inbetriebnahme weiterer Anlagen gerechnet. Damit erhöhen sich die Differenzkosten zwischen Börseneinnahmen und den Ausgaben für die garantierten EEG-Vergütungen, was sich in einer steigenden EEG-Umlage widerspiegelt. Politische Stimmen wollen Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel auch politisches Kalkül unterstellen, so würde die EEG-Umlage „künstlich“ erhöht, um sie dann zum Wahljahr 2017 deutlich senken zu können.

Für Eigenversorger, die der EEG-Umlagepflicht nach § 61 Abs. 1 EEG 2014 unterfallen, fällt für den im kommenden Kalenderjahr 2016 selbst verbrauchten Strom eine anteilige EEG-Umlage in Höhe von 35 % der regulären Umlage an, konkret also 2,22 ct/kWh. Für im Zeitraum 01.08.2014 bis 31.12.2014 sowie im Kalenderjahr 2015 eigenverbrauchte Strommengen wird die Abrechnung der anteiligen EEG-Umlage in Höhe von 30 % (bezogen auf 6,24 ct/kWh im Jahr 2014 bzw. 6,17 ct/kWh im Jahr 2015) entsprechend der Information der Übertragungsnetzbetreiber spätestens im Zuge der bis zum 28.02.2016 nach § 71 Abs. 1 EEG 2014 vorzunehmenden Meldung erfolgen.

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
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