EEG-Umlage für das Jahr 2015 – kaum Entlastung für Letztverbraucher
« NewsübersichtAm 15.10.2014 wurde die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2015 durch die Übertragungsnetzbetreiber verkündet. Den Angaben der Übertragungsnetzbetreiber zur Folge sinkt die EEG-Umlage von derzeit 6,24 Cent je kWh auf 6,17 Cent je kWh im Jahr 2015.
Obwohl die Anzahl an geförderten erneuerbaren Energien Anlagen stetig steigt, ist bei der EEG-Umlage erstmals seit ihrer Einführung im Jahr 2000 ein sinkender Trend zu verzeichnen. Allerdings ist die Hauptursache dafür nicht in der am 01.08.2014 in Kraft getretenen EEG-Novelle zu erblicken. Vielmehr ist das Absinken der EEG-Umlage auf den Überschuss auf dem sogenannten Förderkonto, dessen Stand zum 30. September Grundlage für die Berechnung für das jeweils folgende Jahr ist, zurückzuführen. Laut Mitteilungen der vier Übertragungsnetzbetreiber weist das Konto aktuell einen Überschuss von 1,38 Milliarden Euro auf, das entspricht etwa 0,4 ct/kWh der EEG-Umlage. Anders als in den vergangenen Jahren haben die deutschen Stromverbraucher in diesem Jahr auf Grund der zu hoch angesetzten EEG-Umlage rund 1,4 Milliarden Euro mehr für die Förderung erneuerbarer Energien bezahlt, als tatsächlich an die Anlagenbetreiber von Erneuerbaren Energien Anlagen ausgezahlt wurden.
Kritisch zu würdigen ist, warum die EEG-Umlage nur in einen verhältnismäßig geringen Umfang verringert wurde. Ein Grund könnte die Liquiditätsreserve nach § 3 Abs. 7 Ausgleichsmechanismusverordnung (kurz: AusglMechV) sein, die die Übertragungsnetzbetreiber bei der Prognose der Einnahmen und Ausgaben für das Jahr 2015 zusätzlich vorsehen können aber maximal 10 % der prognostizierten Einnahmen und der Ausgaben des EEG-Ausgleichsmechanismus betragen darf. Durch diese Rücklage sollen Prognoseungenauigkeiten abgefedert und Kreditkosten der Übertragungsnetzbetreiber gesenkt werden.
Diese Liquiditätsreserve wurde ausweislich der Pressemeldung der vier Übertragungsnetzbetreiber voll ausgeschöpft und mit 0,6 ct/kWh bemessen.
Schon bei der EEG-Umlage 2013 betrug der Anteil der Liquiditätsreserve an der EEG-Umlage 0,42 ct/kWh und mithin 10 %. Diese steigerte sich im gleichen Verhältnis im Rahmen der EEG-Umlage 2014 auf 0,51 ct/kWh. Eine Begründung dafür, dass diese Reserve auch nach der Einführung der Degression im Wege eines atmenden Deckels auf den anzulegenden Wert sowie der Einbeziehung der Eigenversorgung in die EEG-Umlage im EEG 2014 nach wie vor in Höhe von 10 % gerechtfertigt ist, steht derzeit aus. Das volle Ausschöpfen dieser Möglichkeit erscheint angesichts des erwirtschafteten Überschusses im Jahr 2014 und der Maßgabe der Politik, die Stromkosten für die Letztverbraucher zu senken, als kritisch.
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