Tracking pixel Ein Strommarkt für die Energiewende · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Ein Strommarkt für die Energiewende

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BMWi startet Diskussion über ein zukünftiges Strommarktdesign

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat am 31.10.2014 ein Grünbuch mit dem Titel „Ein Strommarkt für die Energiewende“ vorgelegt und damit eine öffentliche Diskussion über ein neues Marktdesign und einen neuen Ordnungsrahmen für den Stromsektor angestoßen. Angesichts des wachsenden Anteils der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung wird es in Zukunft darauf ankommen, dass der Strommarkt und die an ihm Beteiligten flexibel auf die volatile Einspeisung reagieren können, um eine sichere, kosteneffiziente und umweltschonende Energieversorgung zu gewährleisten. Im Grünbuch werden daher der Ist-Zustand und die Herausforderungen des Strommarktes im Zuge der Energiewende beschrieben, bevor Maßnahmen vorgestellt werden, die zu einer optimierten Nutzung der vorhandenen Kapazitäten beitragen können („Sowieso-Maßnahmen“). Zudem werden Szenarien über einen Strommarkt 2.0 und über einen Kapazitätsmarkt entworfen und gegenüberstellt.

„Sowieso-Maßnahmen“

Die Maßnahmen werden als „Sowieso-Maßnahmen“ bezeichnet, weil sie in jedem Fall bei der Neuausrichtung des Strommarktes umgesetzt werden sollen. Dazu zählt die Weiterentwicklung der für den Stromhandel relevanten Spot- und Regelleistungsmärkte durch eine Stärkung des Wettbewerbs und eine Erweiterung des Produktangebots. Beispielsweise erleichtern bereits die Viertelstundenprodukte die Integration der volatilen Einspeisung von Wind- und Sonnenenergie. In diesem Zusammenhang sollen auch die Kosten der Vorhaltung von Regelenergie gesenkt werden, da ihr Bedarf durch die zunehmende Einspeisung von Strom aus erneuerbaren Energien steigen werde.

Weiterhin soll die Struktur der Entgelte, Umlagen und Abgaben verändert werden. Im Grünbuch wird die Einschätzung geäußert, dass die staatlich festgesetzten Strompreisbestandteile „Fehlanreize hinsichtlich der Flexibilisierung“ setzen könnten, die „innerhalb des Stromsektors der Nutzung von Lastenmanagement, Speichern und insbesondere dem flexiblen Betrieb von Eigenerzeugungsanlagen entgegenstehen“.

Außerdem soll die Bilanzkreisbewirtschaftung gestärkt werden. Das Bilanzkreis- und Ausgleichsenergiesystem sorgt für die Abstimmung zwischen Erzeugern und Verbrauchern. Schätzungsweise bewirtschaften jedoch nur weniger als die Hälfte der Bilanzkreisverantwortlichen ihre Bilanzkreise am Intradaymarkt. Im Fall von unausgeglichenen Bilanzkreisen werde daher vermehrt die relativ teure Regelenergie zum Ausgleich zwischen Verbrauchern und Erzeugern eingesetzt anstelle des relativ günstigen Stroms an den Spotmärkten. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, sollen Anreize zur Stärkung der Bilanzkreistreue gesetzt werden.

Eine weitere Maßnahme stellt der Ausbau der Stromnetze dar. Dieser sei erforderlich, um die Zentren der Erzeugung von Strom insbesondere aus den Windkraftanlagen im Norden und Osten mit den Verbrauchszentren im Süden und Westen Deutschlands zu verbinden. Bereits heute komme es zu Netzengpässen, die im Jahr 2013 zu zusätzlichen Kosten in Höhe von 113 Mio. Euro geführt haben. Der Netzausbau sei darüber hinaus eine wesentliche Voraussetzung für den Erhalt einer einheitlichen Preiszone.

Ferner soll die europäische Zusammenarbeit weiter ausgebaut werden, um den Stromhandel kosteneffizienter zu gestalten. Unabhängig vom Design der einzelnen Strommärkte arbeite Deutschland in erster Linie mit seinen Nachbarstaaten und der Europäischen Kommission an einer gemeinsamen Definition und einem gemeinsamen Monitoring der Versorgungssicherheit.

Zur Erreichung der nationalen und internationalen Klimaschutzziele werden verschiedene Maßnahmen vorgeschlagen. Zum einen soll die Dekarbonisierung in der Stromproduktion forciert werden. Ein weiterer Schritt sei die grundlegende Reform des europäischen Emissionshandelssystems (ETS-Handel), für den sich die Bundesregierung auf europäischer Ebene einsetze. Bis die Reform in Kraft getreten ist, könne die KWK-Förderung einen wesentlichen Beitrag zur Senkung der Emissionen beitragen. Insbesondere durch Investitionen in Wärmespeicher, Wärmenetze und Power-to-Heat-Anlagen könne die Synchronisation zwischen Verbrauchern und Erzeugern flexibler gestaltet werden.

Strommarkt 2.0 vs. Kapazitätsmarkt

Weiterhin wird im Grünbuch die Frage diskutiert, ob ein optimierter Strommarkt genügend Kapazitäten vorhalte, um zu jeder Zeit eine sichere Versorgung zu gewährleisten, oder ob ein zusätzlicher Kapazitätsmarkt erforderlich sei. Vor allem stellt sich die Frage, ob ein optimierter Strommarkt genügend Anreize schaffe, damit in die erforderlichen Kapazitäten investiert werde. 

Daher wird im Grünbuch zunächst eine politische Grundsatzentscheidung gefordert zwischen einem Strommarkt 2.0 oder einem Kapazitätsmarkt. Für beide Modelle werden Szenarien entworfen, zu deren Umsetzung bestimmte Handlungsempfehlungen abgeleitet werden. Die Idee vom Strommarkt 2.0 wird von der Annahme getragen, dass der Markt das Vorhalten von Kapazitäten in ausreichendem Umfang anreize und kein zusätzlicher Kapazitätsmarkt erforderlich sei. Eventuellen Restrisiken könne mit einer „Kapazitätsreserve“ begegnet werden. Eine wesentliche Voraussetzung dafür sei, dass die Preisbildung frei bleibe.

Dem Kapazitätsmarkt liegt die Annahme zugrunde, dass der Strommarkt alleine keine ausreichenden Anreize setzen könne, um zu jedem Zeitpunkt die erforderlichen Kapazitäten bereitzustellen. Es bedürfe also der Schaffung eines Kapazitätsmarktes. Die durch diesen regulatorischen Eingriff zusätzlich entstehenden Kosten würden dabei auf die Stromkunden umgelegt werden.

Zwar lässt das Grünbuch die Entscheidung für oder gegen einen Kapazitätsmarkt offen, allerdings heißt es: „Ein optimierter Strommarkt, der zulässt, dass Preissignale unverfälscht bei den Marktteilnehmern ankommen, abgesichert durch einen glaubwürdigen rechtlichen Rahmen, kommt nach wissenschaftlichen Untersuchungen ohne einen zusätzlichen Kapazitätsmarkt aus.“

Weiteres Vorgehen

Mit der Vorstellung des Grünbuchs ist ein öffentliches Konsultationsverfahren eröffnet worden, das am 01. März 2015 beendet wird. Dem Grünbuch folgt Ende Mai 2015 ein Weißbuch mit konkreten Maßnahmenvorschlägen, die bis September 2015 Gegenstand öffentlicher Konsultationen sein werden. Diese Maßnahmenvorschläge sollen im Anschluss in konkrete Gesetzgebungsverfahren überführt werden.

Rückfragen & weitere Informationen: 
Dr. Christoph Richter, 
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Dr. Manuela Herms, Mail: herms@maslaton.de,
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