Entwurf des RROP Vorpommern
« NewsübersichtRegionalverband plant „Einheimischen-Modell“
Der Regionale Planungsverband Vorpommern überarbeitet derzeit sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP), aktuell liegt der Entwurf des RROP noch öffentlich aus. Dieser Entwurf sieht unter anderem die Ausweisung von 26 neuen Eignungsgebieten für Windenergieanlagen vor. Der Regionale Planungsverband Vorpommern beabsichtigt jedoch, in den vorgesehenen Eignungsgebieten ausschließlich Windenergieanlagen mit wirtschaftlicher Beteiligungsmöglichkeit für Bürger und Gemeinden zuzulassen: Windenergieanlagenbetreiber müssen demnach mindestens 20% der Eigentumsanteile an der jeweiligen Projektgesellschaft allen Personen zum Kauf anbieten, die im Umkreis von 4,5km um die Windenergieanlage ihren Erstwohnsitz angemeldet haben! Sofern sich keine Käufer finden sollten, sind diese 20% der Eigentumsanteile sämtlichen Einwohnern mit Erstwohnsitz und schließlich der Standort-Gemeinde selbst bzw. „kommunalen Unternehmen“ zum Kauf anzubieten. Ein Teil der Eignungsgebiete soll zudem allein „Windenergie-Testanlagen“ vorbehalten bleiben, wobei diese Testanlagen – zwecks Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen im Land - von in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Herstellern produziert werden müssen!
Im gesamten Planungsgebiet Vorpommern sollen damit nach dem Willen des Planungsverbandes künftig in Form einer Art „Einheimischen-Modell“ allein Windenergieanlagen mit Bürger- oder Kommunalbeteiligung bzw. Testanlagen „einheimischer“ Unternehmen realisiert werden können. Die wirtschaftliche Teilhabe der Bürger an den Erträgen sei notwendig, so die Entwurfsbegründung, um eine breite Akzeptanz für die Nutzung der Windenergie zu sichern.
So einleuchtend diese Logik im Sinne eines „Wes Brot ich ess, des Lied ich sing“ auch erscheinen mag, wenn sich kaum ein Unternehmen an einer solchen „Teil-Sozialisierung“ der Windenergienutzung einverstanden zeigen wird, muss sich der Planungsverband die Frage gefallen lassen, ob er mit seiner Planung der Windenergie noch – wie vom Bundesverwaltungsgericht gefordert - substanziell Raum verschafft. Insgesamt dürften die Planungen in Vorpommern bisher wohl kaum als eine „Steuerung der Windenergienutzung“ sondern vielmehr als ein Versuch zur „Vergesellschaftung des Windes“ zu bezeichnen sein. Fragen des Gleichheitssatz, des Kommunalrechts und der europa-rechtlichen Grundfreiheiten scheinen sich dem Planungsverband bisher ebenfalls nicht gestellt zu haben, sodass das weitere Fortschreibungsverfahren äußerst kritisch zu beobachten sein wird.
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