Entwurf des Windenergieerlasses Niedersachsen
« Newsübersicht„Bahnbrechende Aussage des Umweltministeriums: § 18a LuftVG nicht bindend “
Das niedersächsische Umweltministerium arbeitet derzeit an einem neuen Windenergieerlass. Letzte Woche wurde der aktuelle Entwurf bekannt und enthält äußerst positive und zu begrüßende Entwicklungen für die Windenergie: Ausdrücklich und völlig zu Recht wird dort klargestellt, dass die Entscheidung der Luftfahrtbehörden nach § 18a LuftVG „ein nicht bindender Mitwirkungsakt“ ist! Die Prüfungs- und Letztentscheidungsbefugnis liegt – so zutreffend das niedersächsische Umweltministerium - bei der Immissionsschutzbehörde, diese hat anhand der naturwissenschaftlich-technischen Umstände des Einzelfalls sowie Zumutbarkeitserwägungen zu entscheiden, ob Flugsicherungseinrichtungen durch ein Windenergievorhaben gestört werden. Antragsteller können damit der Entscheidung des BAF bzw. der Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation mit einem Gutachten entgegentreten.
Mithin folgt das Ministerium der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Das niedersächsische Umweltministerium stellt sich mit diesen überfälligen, aber nichtsdestotrotz bahnbrechenden Aussagen gleichzeitig diametral der Vorstellung und dem Vorgehen des bayerischen Umweltministeriums entgegen, welches rechtswidrigerweise seine Behörden mittels Runderlass ausdrücklich angewiesen hatte, die Entscheidung der Luftfahrtbehörden nach § 18a LuftVG als bindend zu Grunde zu legen.
Noch in diesem Jahr soll der Windenergie-Erlass veröffentlicht werden. Es bleibt zu hoffen, dass sich das bayerische Umweltministerium der fortschrittlichen Erkenntnis des niedersächsischen Umweltministeriums anschließt.
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