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Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibung veröffentlicht

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Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur, freut sich über das hohe Wettbewerbsniveau. Ob die Ausschreibungsergebnisse für die KWK-Branche Anlass zur Freude geben, sei jedoch dahingestellt. 

Zum Gebotstermin der ersten Ausschreibungsrunde für KWK-Anlagen am 01.12.2017 sind bei der Bundesnetzagentur 20 Gebote mit einem Gebotsvolumen von 225 MW eingegangen. Ausgeschrieben war lediglich ein Volumen von 100 MW, welches somit deutlich überzeichnet war. 

An der Ausschreibung konnten sowohl neue als auch modernisierte KWK-Anlagen im Leistungssegment von einem bis einschließlich 50 MW teilnehmen. Nach Angaben der Bundesnetzagentur bezogen sich 16 der eingegangenen Gebote auf Neuanlagen und die übrigen vier Gebote auf zu modernisierende KWK-Anlagen. Die Gebote wiesen allesamt eine hohe Qualität auf; keines musste ausgeschlossen werden. 

Von den eingegangenen und zum Zuschlagsverfahren zugelassenen Geboten wurden letztlich sieben Gebote mit einem Gebotsumfang von insgesamt 82,981 MW bezuschlagt. Fünf Zuschläge entfielen auf kleinere Gebote im Leistungsbereich von einem bis zehn Megawatt, wovon sich drei auf Modernisierungen beziehen. Zwei Zuschläge gingen an Gebote mit einer angegebenen Anlagenleistung von jeweils etwa 30 MW. Es verbleibt ein unbezuschlagtes Restvolumen von knapp 17 MW, da das nächsthöhere Gebot dieses Volumen um mehr als das doppelte überschritten hätte und daher gem. § 11 Abs. 3 S. 2 KWKAusV nicht mehr bezuschlagt werden durfte. Das Restvolumen verfällt jedoch nicht, sondern wird dem Ausschreibungsvolumen der nächsten Ausschreibungsrunde zugerechnet. 

Die Zuschlagswerte liegen deutlich unter den bisherigen gesetzlichen Fördersätzen, und das obwohl die Möglichkeit der Eigenversorgung und der Anspruch auf vermiedene Netzentgelte für die bezuschlagten Anlagen entfallen. Der niedrigste bezuschlagte Gebotswert in dieser Runde beträgt 3,19 ct/kWh. Das letzte noch bezuschlagte Gebot weist einen Gebotswert von 4,99 ct/kWh aus. Dieser liegt 2,01 ct/kWh unter dem zulässigen Höchstwert von 7 ct/kWh. Über alle bezuschlagten Gebote ergibt sich ein durchschnittlicher, mengengewichteter Zuschlagswert von 4,05 ct/kWh. 

Die Zuschläge hat die Bundesnetzagentur am 08.12.2017 auf ihrer Internetseite bekanntgegeben. Die erfolgreichen Bieter haben nunmehr 54 Monate Zeit, ihr Projekt zu realisieren.

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