Tracking pixel Erneuerbare Energien – Berlin mangelt es an Windenergiepotenzialflächen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erneuerbare Energien – Berlin mangelt es an Windenergiepotenzialflächen

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Aktuelle Studie zu Berlins Potenzialflächen zeigt deutlich die Herausforderungen bei der Umsetzung der gesetzlichen Flächenziele. Eins ist klar: Berlin ist auf die Unterstützung anderer Bundesländer angewiesen.

Berlin steht vor der komplexen Herausforderung die rechtlichen Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes (WindBG) umzusetzen. Die gesetzlichen Vorschriften verlangen von der Hauptstadt, bis 2032 0,5 Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung auszuweisen.

Die Studienergebnisse: Windpotenzialflächen in Berlin sind konfliktbehaftet und viel zu klein

In der von Berlin beauftragten Studie wurden alle 53 theoretischen Potenzialflächen einer Detailanalyse und ortsbezogenen Einzelfallbewertung unterzogen. Das Ergebnis: Nach Berücksichtigung von Mindestgrößen, Abständen und rechtlichen Ausschlusskriterien verblieben 31 theoretische Potenzialflächen mit ca. 4.300 Hektar. Wie bei einer Großstadt zu erwarten ist keine Fläche konfliktfrei oder konfliktarm. Knapp 4000 Hektar wurden mit einem „sehr hohen Konfliktrisiko“ oder „sich überlagerndem, sehr hohen Konfliktrisiko“ bewertet und wurden ausgeschlossen. Die verbleibenden Flächen von nur 330 Hektar besitzen ein mittleres Konfliktrisiko. Für die gemäß Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) erforderlichen 0,5 Prozent der Landesfläche bedarf es jedoch 446 Hektar. Eine Rechnung, die so nicht aufgeht.

Die Lösung des Gesetzgebers: Kompensation von 75 Prozent durch andere Bundesländer möglich

Der Gesetzgeber hat den Platzmangel bei Stadtstaaten bereits geahnt und hält einen Ausweg für Berlin bereit: In § 7 Absatz 4 WindBG eröffnet der Gesetzgeber die Möglichkeit, Flächen eines anderen Bundeslands, das den eigenen Flächenbeitragswert übererfüllt hat, anteilig durch einen Staatsvertrag zu übertragen. Stadtstaaten wie Berlin haben auf diese Weise die Möglichkeit bis zu 75 Prozent ihres festgelegten Flächenziels auszugleichen. In diesem Zusammenhang könnte Berlin ca. 334 der 446 Hektar über andere Bundesländer kompensieren. Doch es besteht Zeitdruck: Ein entsprechender Staatsvertrag muss gemäß den aktuellen Bundesvorgaben bis zum 31. Mai 2024 abgeschlossen sein.

Die nächsten Schritte: Berlin plant Staatsverträge und Änderung des Flächennutzungsplans

Aufgrund der knappen Zeit ist Berlin bereits in Verhandlung mit einigen Bundesländern und prüft die alle Möglichkeiten von Vereinbarungen zur Übernahme von Potenzialflächen. Eine noch größere Herausforderung stellen dabei die verbleibenden 25 Prozent als nicht abtretbare Flächen dar. Denn ca. 112 Hektar sind weiterhin auf Berlins Landesfläche für die Windenergiebebauung zu sichern und je nach Ausgang der Verhandlungen bedarf es mehr Flächen. Daher strebt Berlin ein Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren an, um im Optimalfall die vollen 0,5 % der Landesfläche für die Windenergie zu sichern oder je nach dem Ergebnis der Verhandlungen mit anderen Bundesländern als Ergänzung.

Fazit: Berlin ist auf Hilfe anderer Bundesländer angewiesen

Berlin ist bemüht, die Windenergienutzung auszubauen und die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Doch der chronische Platzmangel des Stadtstaats macht den Weg zur nachhaltigen Energienutzung komplex. Eine Herausforderung, die auch die anderen Stadtstaaten Bremen und Hamburg mit hoher Wahrscheinlichkeit ereilen wird. Nach aktuellem Stand wird Berlin die Erreichung der geplanten Klimaneutralität im Jahr 2045 nur Mithilfe andere Bundesländer und deren Windpotenzialflächen schaffen können.