Tracking pixel Erneuerbare-Energien-Branche kämpft um Zugang zu Grundstücksinformationen - Mehrere Kataster- und Vermessungsbehörden bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erneuerbare-Energien-Branche kämpft um Zugang zu Grundstücksinformationen - Mehrere Kataster- und Vermessungsbehörden bremsen den Ausbau der erneuerbaren Energien

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Die MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verfolgt zurzeit mehrere rechtshängige Klageverfahren gegen Entscheidungen von Vermessungs- und Katasterämtern, welche die Herausgabe von Eigentümerinformationen an Energieversorgungsunternehmen und Projektierer der Windenergiebranche ablehnten.

Diese werden jedoch zwingend für die Flächenakquise benötigt, da nur mithilfe dieser Daten Kontakt zu den Eigentümern von Flächen aufgebaut werden kann, welche sich möglicherweise für eine Windenergienutzung eignen. Die Begründung der Kataster- und Vermessungsämter für diese Weigerung zur Herausgabe besteht im Wesentlichen aus der Annahme, (1) ein berechtigtes Interesse abzulehnen bzw. sie sei erst bei Vorliegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung!! für die Errichtung einer Windenergieanlage in dem betreffenden Gebiet anzunehmen und (2) die Herausgabe verstoße gegen entgegenstehende Rechte Dritter sowie das Datenschutzrecht als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.

Im Rahmen dieser wichtigen Verfahren hat das Gericht verschiedene Stellungnahmen eingeholt, insbesondere die des Sächsischen Datenschutzbeauftragten und des Sächsischen Innenministeriums. Paradoxerweise hat sich auch der Sächsische Datenschutzbeauftragte in seiner Stellungnahme dafür ausgesprochen, dass eine Weitergabe der Daten erst nach erteilter immissionsschutzrechtlicher Genehmigung!! möglich wäre. So schreibt er zunächst, dass (1) keine der GBO vergleichbare Rechtslage anzunehmen ist. Es sei weiterhin (2) nicht erkennbar, dass die Anforderungen an den Begriff des berechtigten Interesses im Katasterrecht tendenziell geringer seien und (3) sei es nach dem Willen des sächsischen Gesetzgebers nötig das berechtigte Interesse glaubhaft zu machen.

So hat sich nun endlich auch das Sächsische Staatsministerium des Inneren zu Wort gemeldet und in seiner Stellungnahme verlautbaren lassen, dass sich die Ansichten der Vermessungs- und Katasterbehörden, sowie des Sächsischen Datenschutzbeauftragten nach „jüngster intensiver rechtlicher Überprüfung […] nicht weiter aufrechterhalten lassen.“ 

Das SMI nimmt weiter inhaltlich Bezug auf die Stellungnahme des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, indem es (1) anführt, dass es dem Argument des Datenschutzbeauftragten nicht folgen kann. Es führt an: „ grundsätzlich der Vorrang gegenüber der zur GBO ergangenen Rechtsprechung einzuräumen. Es kann auch inhaltlich Anwendung finden[…] “. Auch wurde unmissverständlich festgestellt, dass (2) das SMI die Anforderungen an den Begriff des berechtigten Interesses im Katasterrecht als tendenziell geringer sieht. Zuletzt führte das SMI an (3), gesetzt dem Falle man würde sich seinen vorher genannten Ausführungen nicht anschließen, müsse man dennoch auf das gleiche Ergebnis kommen. Dies erkenne man bereits daran, dass die Herausgabe der Eigentümerdaten selbst Voraussetzung für eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist. Mit diesen deutlichen Worten schloss sich das SMI unserer Argumentation an, und betonte zum Ende der Stellungnahme, der genannte Ausschlussgrund sei nicht gegeben, so dass aus Sicht des SMI der abgefragten Eigentümerdatenauskunft nachgekommen werden könnte.

Es bleibt abzuwarten, dass die Entscheidung des bearbeitenden Gerichts schnell ergeht, da der Zubau weiterer Windenergieanlagen durch den langen Prozess blockiert wird. Das gesetzte Klimaziel der Bundesrepublik Deutschland erfordert einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien, weshalb es klimapolitisch höchst bedenklich erscheint, durch offensichtlich unvertretbare Rechtsauffassungen die Erreichung der Klimaziele zu gefährden. Auch ist es unverständlich, weshalb der Sächsische DSB an seiner veralteten Rechtsauffassung festhält, obwohl bereits das SMI, sowie MASLATON die Unvertretbarkeit dieser Ansichten glaubhaft machen konnten.