Tracking pixel Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Erste grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark

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Das EEG 2014 sieht vor, dass das nationale Fördersystem im Rahmen der Ausschreibungen ab 2017 in begrenztem Umfang auch für Anlagen in anderen EU-Mitgliedstaaten geöffnet wird. Um Erfahrungen mit grenzüberschreitenden Ausschreibungen zu sammeln, erfolgt eine erste Pilotausschreibung für Photovoltaik-Freiflächenanlagen in Kooperation mit Dänemark. Rechtliche Grundlage dafür bildet die Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung (kurz: GEEV) sowie die zwischen Deutschland und Dänemark getroffene Kooperationsvereinbarung (wir berichteten bereits mit Newsletter vom 29.04. und 10.08.2016). Die grenzüberschreitende Ausschreibung erfolgt dabei in Form der sog. gegenseitig geöffneten Ausschreibung. D.h. jeder der beiden Kooperationsstaaten führt eine eigene separate Ausschreibung durch, an der sich Freiflächenanlagen beider Länder beteiligen können.

Vor diesem Hintergrund hat die Bundesnetzagentur die erste geöffnete Ausschreibung mit dem Königreich Dänemark bekanntgegeben. An dieser können sich all diejenigen beteiligen, die beabsichtigen, eine Photovoltaik-Freiflächenanlage mit Standort in Deutschland oder Dänemark zu errichten. Dabei haben Bieter, die ein Gebot für eine in Deutschland zu errichtende Freiflächenanlage abgeben, die hier geltenden Flächenrestriktionen des § 22 Abs. 1 Nr. 2 GEEV zu beachten. Diese gelten hingegen nicht für Freiflächenanlagen mit Standort in Dänemark.

Gebotstermin für die grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark ist Mittwoch, der 23.11.2016. D.h. Gebote können bis zu diesem Tag 24:00 Uhr bei der Bundesnetzagentur am Standort in Bonn abgegeben werden. Dabei sind für die Gebotsabgabe zwingend die von der Bundesnetzagentur speziell für die grenzüberschreitende Ausschreibung mit Dänemark veröffentlichten Formulare zu nutzen und am Computer auszufüllen. Ferner muss die Sicherheit in Höhe von 70 Euro je Kilowatt der abgegebenen Gebotsmenge sowie die Gebühr in Höhe von 715 Euro spätestens vor Ablauf des Gebotstermins bei der Bundesnetzagentur hinterlegt worden sein. Andernfalls ist das Gebot vom Zuschlagsverfahren auszuschließen.

Ausgeschrieben wird eine zu installierende Leistung von 50 Megawatt. Geboten wird auf den anzulegenden Wert, der die Grundlage für die Ermittlung der Marktprämie bildet, wobei der maximal zulässige Gebotswert (Höchstwert) von 11,09 Ct/kWh zu beachten ist. Zudem haben Bieter die geltende Mindestgebotsmenge von 100 kW und die Höchstgebotsmenge von 10 MW zu berücksichtigen. Die Zuschlagserteilung erfolgt in aufsteigender Reihenfolge beginnend mit dem niedrigsten Gebotswert, bis das Ausschreibungsvolumen erstmals erreicht bzw. überschritten ist, wobei das letzte Gebot noch in vollem Umfang bezuschlagt wird. Eine Kontingentierung der Zuschläge auf die beiden Staaten erfolgt nicht. Der Zuschlagswert wird mittels sog. Einheitspreisverfahren (auch „uniform pricing“ genannt) ermittelt. D.h. für alle erfolgreich bezuschlagten Gebote bestimmt sich der Zuschlagswert anhand des Gebotswerts des letzten noch bezuschlagten Gebots. Im Übrigen entspricht das Ausschreibungsdesign der grenzüberschreitenden Ausschreibung weitestgehend dem der Freiflächenausschreibungsverordnung (kurz: FFAV).

Im Gegenzug zu der seitens Deutschlands geöffneten Ausschreibung für Freiflächenanlagen in Dänemark, wird Dänemark seinerseits eine Ausschreibung mit einer Gesamtleistung von 20 MW teilweise, d.h. im Umfang von 2,4 MW, für Gebote für PV-Freiflächenanlagen mit Standort in Deutschland öffnen. Ein genauer Ausschreibungstermin für die dänische Ausschreibung steht noch nicht fest, erste Informationen können aber bereits auf der Internetseite der Dänischen Energieagentur unter: https://ens.dk/en/our-services/current-tenders/pilot-tender-price-premium-20-mw-electricity-solar-pv abgerufen werden.

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