Tracking pixel Gemeinsamer Erlass des sächsischen Innen- und Wirtschaftsministeriums zu Mindestabständen zwischen Wohngebieten und Vorranggebieten für die Windenergie veröffentlicht · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Gemeinsamer Erlass des sächsischen Innen- und Wirtschaftsministeriums zu Mindestabständen zwischen Wohngebieten und Vorranggebieten für die Windenergie veröffentlicht

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Das Sächsische Staatsministerium des Innern und das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr haben am 20.11.2015 einen gemeinsamen Erlass über Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie veröffentlicht:

Ziel dieses Erlasses soll die Konkretisierung der Vorgaben des Landesentwicklungsplanes und eine landeseinheitlich vergleichbare Ausübung des planerischen Gestaltungsspielraumes der Regionalen Planungsverbände bei der Festsetzung von Abständen zwischen Windenergieanlagen und Wohngebieten sein. Zu diesem Zweck empfiehlt der Erlass u.a., dass bei der Festlegung von derartigen Mindestabständen bei der Ausweisung von Vorranggebieten für die Windenergie zur nächstgelegenen Wohnbebauung das immissionsschutzrechtlich gebotene Mindestabstandsmaß „erkennbar überschritten werden“ solle. Was konkret hierunter zu verstehen sein soll, bleibt vollkommen unklar. Der Erlass empfiehlt diesbezüglich lediglich eine Differenzierung der Siedlungsabstände nach Baugebieten bzw. nach der Schutzbedürftigkeit des jeweiligen Baugebietstypus, was im Übrigen auch die oberverwaltungsgerichtliche Rechtsprechung so verlangt.

Für bestehende Vorranggebiete wird zwar die Beibehaltung der ausgewiesenen Abstände, jedoch im Einzelfall eine gestaffelte Höhenbegrenzung für Windenergieanlagen empfohlen.

Ob mit diesen ebenso restriktiven wie unklaren Empfehlungen an die Regionalen Planungsverbände die im Erlass ausdrücklich betonten sächsischen Ausbauziele für Erneuerbare Energien von 40 bzw. 45 % bis zum Jahr 2025 erreicht werden können, erscheint doch sehr zweifelhaft. Daran kann auch die im Erlass ebenfalls empfohlene Bürgerbeteiligung über das Internet in Form einer Bereitstellung von Foren nichts ändern.

Rückfragen & weitere Informationen:
Dr. Dana Kupke, kupke@maslaton.de
Helga Jakobi, jakobi@maslaton.de

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