Gesamtfortschreibung Regionalplan Westsachsen 2008 - Neue Auslegungsrunde beschlossen
« NewsübersichtMit der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 soll eine Anpassung an die Ziele und Grundsätze des am 31. August 2013 in Kraft getretenen Landesentwicklungsplans Sachsen 2013 erreicht werden. Der Aufstellungsbeschluss zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 wurde bereits am 19. Dezember 2013 gefasst.
I. Daten und Unterlagen des Beteiligungsverfahrens
Mit dem Beschluss der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbandes Leipzig-Westsachsen vom 07. Mai 2020 wurde der überarbeitete Planentwurf zur erneuten Offenlegung gemäß § 9 Abs. 3 ROG freigegeben. Die als Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 9 ROG bereits durchgeführte Abwägung führte zu festlegungsrelevanten Planänderungen. Der Planungsverband Leipzig-Westsachsen kann eine erstmalige oder stärkere Berührung von Belangen durch die vorgenommenen Änderungen nicht ausschließen, daher ist eine erneute Offenlegung der geänderten Planunterlagen erforderlich.
Bereits seit dem 02. Juni 2020 findet die erneute öffentliche Auslegung des geänderten Plankonzepts zur Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 statt. Einwendungen zum aktuellen Plankonzept können noch bis zum 03.07.2020 bei der Regionalen Planungsstelle Leipzig-Westsachsen eingereicht werden.
II. Inhaltliche Änderungen
Neben festlegungsrelevanten Änderungen im Beteiligungsentwurf, der Begründung zum Regionalplan sowie des entsprechend aktualisierten Umweltberichts werden der Fachbeitrag Naturschutz und Landschaftspflege, Fachgrundlagen zur energetischen Windnutzung sowie eine Expertise zur Gemeinde Dommitzsch als Grundzentrum zur Stabilisierung des ländlichen Raums als zweckdienliche Unterlagen im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 9 Abs. 3 ROG ausgelegt.
Aus dem aktuellen Beteiligungsentwurf (Stand 13.03.2020) geht hervor, dass sich die Anzahl der vorgesehenen Windvorrang und -eignungsgebiete (VEG) im Plangebiet auf 16 Vorrang- und Eignungsgebiete reduziert hat. Die noch im ersten Planentwurf enthaltenen VEG Schmannewitz, Maltitz und Ganzig werden nicht weiter als Vorrang- und Eignungsgebiete vorgesehen. Hinzugekommen ist jedoch das VEG Käferberg.
Neben der Reduzierung der Windvorrang- und -eignungsgebiete kommt es auch zu einer Verringerung des sich aus den vorgesehenen Vorrang- und Eignungsgebieten ergebenden Mindestenergieertrages. Durch das überarbeitete Planungskonzept sinkt der Mindestenergieertrag um 27 GWh/a auf insgesamt nur noch 558 GWh/a.
Auffällig an dem überarbeiteten Plankonzept ist, dass nahezu alle harten Tabuzonen vorsorglich und hilfsweise auch als weiche Tabuzonen betrachtet werden. Ob dies im Einklang mit dem vom BVerwG geforderten schlüssigen Gesamtkonzepts steht, bleibt abzuwarten. Fraglich erscheint hier insbesondere, ob die planerische Rechtfertigung der hilfsweisen festgelegten weichen Tabuzonen den Anforderungen einer solch parallelen Betrachtung gerecht wird.
Positiv kann die Korrektur des harten Siedlungsabstandes auf nunmehr nur noch 450 m betrachtet werden. Die seismologische Station des Regionalnetzes wurde hingegen einschließlich eines 5 km-Puffers als weiche Tabuzone in das Planungskonzept aufgenommen. Auf Ebene der Einzelfallprüfung der verbliebenen Potenzialflächen kam es zudem zu einer Reihe an Streichungen verschiedener Abwägungsbelange, teilweise jedoch nur, weil diese Abwägungsbelange im überarbeiteten Planungskonzept (Stand 30.03.2020) als weiche Tabukriterien betrachtet werden.
III. Regionalplanerische Situation für den früheren Landkreis Döbeln
Bei der Gesamtfortschreibung des Regionalplans Westsachsen 2008 stellt sich überdies die Frage, wie sich diese auf den Altlandkreis Döbeln auswirken wird. Denn der ehemalige Landkreis Döbeln gehörte vor der Kreisgebietsreform im Jahr 2008 zum Regionalen Planungsverband Westsachsen. Der Regionalplan Westsachsen 2008 gilt demnach auch für den Altlandkreis Döbeln, da dieser ursprünglich zum Plangebiet der Planungsregion Leipzig-Westsachsen gehörte. Im Zuge der Kreisgebietsreform wurde der Landkreis Döbeln jedoch gemäß § 3 Nr. 6 a) Sächsisches Kreisgebietsneugliederungsgesetz (SächsKrGebNG) dem Landkreis Mittelsachsen zugeordnet und fällt nunmehr in die Planungshoheit der Planungsregion Chemnitz. Der sich in Aufstellung befindliche Regionalplan für die Region Chemnitz sieht Festsetzungen für Windeignungs- und -vorranggebiete jedoch gerade nicht vor. Ob bzw. welche Auswirkungen diese besondere rechtliche Situation auf den Altlandkreis Döbeln haben könnte, bleibt zu prüfen.