Gesetzesvorstoß zur Wärmewende im Gebäudebestand gescheitert
« NewsübersichtDer von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen eingebrachte Gesetzesentwurf zur Änderung des Gesetz zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (kurz: EEWärmeG) scheiterte Ende April im Ausschuss für Wirtschaft und Energie des Bundestages an der mangelnden Zustimmung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD.
Das EEWärmeG regelt insbesondere im Interesse des Klimaschutzes den Einsatz von Erneuerbaren Energien zu Zwecken der Wärme- bzw. Kälteversorgung im Gebäudebereich. Dabei beschränken sich die Maßgaben des derzeit geltenden EEWärmeG auf Neubauten. Nach Vorbild des baden-württembergischen „Gesetzes zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergien in Baden-Württemberg“ sollten entsprechend dem Gesetzesvorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen künftig neben Neubauprojekten auch Bestandsgebäude, die vor 2009 errichtet worden sind, vom EEWärmeG erfasst werden. Vorgesehen war, in Zukunft auch Eigentümer von Bestandsgebäuden beim Austausch oder dem nachträglichen Einbau einer Heizungsanlage zur anteiligen Nutzung erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs zu verpflichten. Als Alternative sah der Gesetzesentwurf auch die Möglichkeit der Reduzierung des jährlichen Wärmebedarfs um 15 % oder die Nutzung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen als Ersatzmaßnahme vor.
Unter dem Aspekt, die Wärmewende im Gebäudebestand voranzutreiben, wäre der Gesetzesvorschlag zu begrüßen gewesen. Stattdessen ist auch weiterhin auf die Eigeninitiative der Gebäudeeigentümer zu setzen.
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