Tracking pixel Haben Energiegenossenschaften resigniert? · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Haben Energiegenossenschaften resigniert?

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Bundesnetzagentur gibt vorläufige Ergebnisse der fünften Ausschreibungsrunde bekannt 

Am 01.08.2016 ist der Gebotstermin für die fünfte Ausschreibungsrunde für Photovoltaik-Freiflächenanlagen abgelaufen. Die Bundesnetzagentur hat die Zuschläge sowie ein erstes Hintergrundpapier zu den vorläufigen Ergebnissen dieser Ausschreibungsrunde auf ihrer Internetseite veröffentlicht. 

Ausgeschrieben war ein Volumen von insgesamt 125 MW an neu zu installierender Anlagenleistung. Abgegeben wurden 62 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 311 MW. Auch wenn damit erneut das Ausschreibungsvolumen mehrfach überzeichnet war, ist die Anzahl der abgegebenen Gebote bzw. Gebotsmenge gegenüber dem Gebotstermin am 01.04.2016 um rund 42 % zurückgegangen. Damit setzt sich der bereits in den Vorrunden abgezeichnete Trend einer kontinuierlich abnehmenden Beteiligung am Ausschreibungsverfahren weiter fort. Besonders augenfällig ist, dass in dieser Gebotsrunde - anders als in den bisherigen Gebotsrunden - kein einziges Gebot von einer Genossenschaft, Personengesellschaft oder natürlichen Person abgegeben worden ist, sondern sich ausschließlich Kapitalgesellschaften (z.T. mit mehreren Projekten) am Ausschreibungsverfahren beteiligten. Dies könnte ein Beleg für die von der Branche und Ausschreibungskritikern vorgebrachte Befürchtung sein, dass in Ausschreibungen größere Akteure und professionelle Projektierer/Mehrprojektbieter gegenüber kleinen Akteuren und Bürgerenergiegenossenschaften bessere Chancen haben. Denn gerade kleine Akteure und Bürgerenergiegenossenschaften, die in der Regel nur ein Projekt (zeitgleich) umsetzen, können die mit Ausschreibungen verbundenen Risiken nicht streuen. Insofern stellt sich die Frage, wie es mit dem Ausbau der erneuerbaren Energien und der von den Bürgern getragenen Energiewende weitergehen wird, wenn ab 2017 u.a. auch für große PV-Dachanlagen und Windenergieanlagen an Land eine Ausschreibungspflicht besteht (wir informierten Sie u.a. mit Newsletter vom 15.04.2016). 

Nunmehr aber zu den (vorläufigen) Ergebnissen dieser fünften Ausschreibungsrunde für PV-Freiflächenanlagen: 

Von den 62 abgegebenen Geboten musste die Bundesnetzagentur in dieser Runde neun Gebote mit einem Volumen von insgesamt 46 MW ausschließen; die Ausschlussgründe sind offiziell nicht bekannt. Von den zum Zuschlagsverfahren zugelassenen Geboten wurden 25 Gebote mit einem Volumen von insgesamt 130,285 MW bezuschlagt. Der durchschnittliche Zuschlagswert dieser Gebote betrug nach Angaben der Bundesnetzagentur 7,23 ct/kWh und lag damit deutlich unter dem zulässigen Höchstwert von 11,09 ct/kWh, aber auch 0,18 ct/kWh unter dem Durchschnittswert der vorhergehenden Ausschreibungsrunde (Gebotstermin 01.04.2016). Der konkrete Zuschlagswert bestimmt sich in dieser Ausschreibungsrunde erneut nach dem sog. Gebotspreisverfahren (auch „pay-as-bid“-Verfahren) und entspricht damit dem individuell angegebenen Gebotswert. 

Erstmalig wurden laut Bundesnetzagentur in dieser Ausschreibungsrunde zwei Gebote abgegeben, die sich auf Flächen beziehen, die im Eigentum des Bundes oder der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) stehen oder standen (sog. BImA-Flächen). Von diesen hat eines den Zuschlag erhalten. Von den übrigen Zuschlägen entfallen 15 mit einem Gesamtvolumen von ca. 75 MW auf Konversionsflächen und 9 mit einem Volumen von ca. 48 MW auf Seitenrandstreifen. Gebote auf Ackerflächen in benachteiligten Gebieten waren in dieser Ausschreibungsrunde nicht zugelassen, da das jährliche Volumen von 10 Projekten bereits in der Vorrunde ausgeschöpft worden war. 

Die in dieser Runde bezuschlagten Bieter haben bis zum 24.08.2016 Zeit, die erforderliche Zweitsicherheit bei der Bundesnetzagentur zu hinterlegen, andernfalls erlischt ihr Zuschlag. Die nicht bezuschlagten Bieter haben die Möglichkeit, an der nächsten Ausschreibungsrunde erneut teilzunehmen. Nächster Gebotstermin ist der 01.12.2016 mit einem Ausschreibungsvolumen von 150 MW. Wir werden Sie natürlich nochmals rechtzeitig darüber informieren und stehen Ihnen für Rückfragen und weitere Informationen gerne zur Verfügung. 

Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms, E-Mail: herms@maslaton.de
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, E-Mail: richter@maslaton.de
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