KWK-Novelle 2015 – Kabinettsentwurf mit einigen Verbesserungen
« NewsübersichtAm 23.09.2015 hat das Bundeskabinett den innerhalb der Ressorts abgestimmten Entwurf zur KWK-Novelle beschlossen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom August 2015 enthält dieser Kabinettsentwurf an verschiedenen Stellen Verbesserungen zugunsten der Kraft-Wärme-Kopplung.
Nachgebessert wurde etwa bei den Zuschlagszahlungen, indem eine neue Vergütungsklasse von 50 kW bis 100 kW eingeführt wurde, für die der Zuschlag 6 ct/kWh betragen soll. Zudem ist die ursprünglich noch enthaltene Modernisierungsgrenze von 50 kW ersatzlos gestrichen worden, sodass nun sämtliche Anlagen unabhängig von ihrer Größenordnung den Modernisierungstatbestand in Anspruch nehmen können.
Auch hinsichtlich des KWK-Zuschlags auf den selbstverbrauchten Strom konnten sich die Verbände ein Stück weit mit ihren Forderungen durchsetzen. Hier wurde die Leistungsgrenze für Neuanlagen, die die Zuschlagszahlung auch ohne Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung in Anspruch nehmen können, von 50 kW auf 100 kW erhöht; der Zuschlag beträgt in dieser Leistungsstufe 3 ct/kWh. Nach wie vor haben allerdings die Forderungen von Contractoren sowie der Wohnungswirtschaft, in diesem Zusammenhang wirtschaftliche Konditionen für den Betrieb von KWK-Anlagen zu erhalten, kein Gehör gefunden.
Neu ist schließlich eine Übergangsregelung hinsichtlich der stufenweisen Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung. Diese wird nun ab 01.01.2016 zunächst Anlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 250 kW betreffen. Anlagen mit einer installierten Leistung bis 250 kW, die bis zum 30.06.2016 in Dauerbetrieb genommen werden, können ihren Strom noch zu den bisherigen Konditionen des § 4 KWKG 2012 vermarkten, also ohne Direktvermarktungspflicht. Für Anlagen, die ab dem 01.07.2016 in Betrieb genommen werden, gilt dann die Direktvermarktungspflicht bereits ab 100 kW. Im Übrigen entsprechen die Regelungen des Kabinettsentwurfs im Wesentlichen denen des Referentenentwurfs.
Die im Kabinettsentwurf vorgenommenen Verbesserungen sind ausdrücklich als ein Schritt in die richtige Richtung zu begrüßen, allerdings wird dies noch nicht ausreichen, um den KWK-Ausbau tatsächlich signifikant zu beschleunigen.
Die weiteren Entwicklungen im Gesetzgebungsverfahren bleiben hier abzuwarten. Gern werden wir Sie hierüber weiter auf dem Laufenden halten. Nutzen Sie auch die Gelegenheit und informieren Sie sich auf einer unsere Veranstaltungen über die aktuelle und die kommende Rechtslage im Detail.
Rückfragen & weitere Informationen:
Rechtsanwältin Dr. Manuela Herms,herms@maslaton.de;
Rechtsanwalt Dr. Christoph Richter, richter@maslaton.de;
Tel.: 0341 – 149500, Internet: www.maslaton.de