KWKG- und EEG-Änderungsgesetz vom Bundestag verabschiedet
« NewsübersichtDer Bundestag hat gestern, dem 15.12.2016, in zweiter und dritter Lesung über das Gesetz zur Änderung der Bestimmungen zur Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung und zur Eigenversorgung beraten und dieses in der Fassung der Ausschussdrucksache verabschiedet.
Mit dem Änderungsgesetz wird zum einen das auf administrativ festgelegten Zuschlagszahlungen basierende Fördersystem des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (kurz: KWKG) auf Ausschreibungen umgestellt. Zum anderen werden die Vorschriften des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (kurz: EEG) zur Eigenversorgung neu strukturiert und künftig auch Bestandsanlagen in die EEG-Umlagepflicht einbezogen (wir berichteten bereits, zuletzt mit Newsletter vom 22. und 29.11.2016). Zudem nutzte der Gesetzgeber die Gelegenheit, einige handwerkliche Fehler des bereits im Sommer verabschiedeten novellierten EEG 2017 auszubessern. Dabei wurden im Rahmen des Wirtschaftsausschusses noch einige Änderungen des Gesetzesentwurfs vorgenommen. Diese betreffen u.a. die Vorschriften zur Übertragung der besonderen Ausgleichsregelung des EEG auf das KWKG sowie die Vorschriften zum Doppelförderungsverbot nach KWKG bzw. EEG.
Das Änderungsgesetz tritt zum 01.01.2017 gemeinsam mit dem novellierten EEG 2017 in Kraft.
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