Koalitionsvertag steht – CDU, SPD und Grüne und ihre Vision der Windkraft in Sachsen bis 2024
« NewsübersichtNach dreimonatiger Verhandlung hat die in Sachsen anvisierte Kenia-Koalition, bestehend aus CDU, SPD und den Grünen den Entwurf für das Regierungsprogramm im Freistaat bis 2024 vorgelegt.
In einem eigenen Kapitel für Energie- und Klimaschutz werden in dem 131 Seiten starken Papier die Leitlinien für die nächsten fünf Jahre Klimapolitik im Freistaat festgezurrt.
Der Koalitionsvertrag liest sich an dieser Stelle vollmundig. Die Koalition bekräftigt die Ziele des Pariser Klimaabkommens, das Ziel der Treibhausgasneutralität der Europäischen Union bis 2050, sowie den Kohleausstieg bis 2038. Es soll darüber hinaus der Klimaschutz als Staatszielbestimmung seinen Weg in die Landesverfassung finden.
Ein Klimaschutzgesetz auf Landesebene soll erlassen werden. Die „Umweltbildung“ soll gestärkt werden, Klimaschutz, Klimawandel und Klimaanpassungen gehören für die Landesregierung in den Lehrplan. Schwappt also die grüne Welle durch den Freistaat? Der Teufel steckt bei dieser Frage wohl im Detail.
Dabei finden sich einige Regelungen, die der Windkraft-Branche und damit dem Klimaschutz auch im Konkreten entgegenkommen könnten. So soll beispielsweise Repowering auch außerhalb von Vorrang- und Eignunsgebieten vereinfacht werden.
Ebenso soll den Kommunen das notwendige Werkzeug an die Hand gegeben werden, mit Mitteln der örtlichen Bauleitplanung kleinere Projekte auch außerhalb von Plangebieten zu realisieren. Gefördert werden sollen dabei wohl Windparks mit drei bis fünf Anlagen.
Auf Kritik stoßen dürften allerdings die Planungen im Bereich der Flächenverfügbarkeit. Zunächst scheint man die auf Bundesebene zuletzt so stark kritisierte Regelung zum 1000-Meter-Mindestabstand in Sachsen weniger kritisch zu sehen.
Während der entsprechende Passus im Bund wieder aus dem Gesetzesentwurf zum Kohleaussteig gestrichen wurde, hält man im Freistaat weiterhin an dem Konzept fest.
Nach Untersuchung des Bundeswirtschaftsministeriums von Anfang Oktober 2019 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/wissenschaftliche-fundierung-der-beratungen-zu-abstandsregelungen-bei-windenergie-an-land.pdf?__blob=publicationFile&v=4 wären dann nur noch 37% der Fläche Sachsens potenziell für Windkraftanlagen geeignet.
Erschwerend kommt hinzu, dass nach dem Willen der zukünftigen Landesregierung Windenergieanlagen im Wald kategorisch ausgeschlossen werden sollen. Da nach amtlicher Statistik rund 28 % des Freistaates als bewaldete Fläche zählen, würde die Verfügbarkeit von Projektflächen dann noch weiter geschmälert.
Im Bereich der Genehmigungsverfahren kommt die Kenia-Koalition den Windparkbetreibern jedoch entgegen. So sind einheitliche Anwendungshinweise an die Genehmigungsbehörden in den Bereichen Natur- und Artenschutz natürlich ein Mittel um die Verfahren für die Projektierer rechtsicherer zu machen.
Als Vorstufe für eine bundeseinheitliche Regelung, wie z.B. eine TA-Artenschutz, wären damit zumindest die Verfahren auf Landesebene transparenter und vorhersehbarer.
(Vgl. Maslaton: Die Auflösung des Spannungsverhältnisses zwischen Klimaschutz und Artenschutz durch eine TA Artenschutz/Wind? NVwZ 2019, 1081)
Auch will die Landesregierung die Kommunen stärker finanziell an den Einnahmen der Windparks auf Gemeindegebiet beteiligen.
Wie heikel entsprechende Vorhaben jedoch (finanz)verfassungsrechtlich zu sehen sind, zeigen die Diskussion um den Windkraft-Euro in Brandenburg, sowie die von uns betreute verfassungsgerichtliche Klage gegen den Beteiligungszwang in Mecklenburg-Vorpommern.
Die Tatasche, dass die Landesregierung hier eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt, zeigt, dass die Koalition offensichtlich erkannt hat, dass hier ein Vorgehen auf Länderebene weder zielführend noch rechtssicher ist.
Lobenswert sind auch die Bemühungen um eine weitere Privilegierung von Bürgerenergiegesellschaften. Wohl auch vor dem Hintergrund der neuen Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der Europäischen-Union (RED II) tritt die Landesregierung hier für eine Ausnahme vom Ausschreibungserfordernis für Bürgerenergieprojekte bis 18 Megawatt ein.
Damit lässt sich konstatieren, dass die Landesregierung im Rahmen ihrer Möglichkeiten bereits gute Ansätze zur Umsetzung der ambitionierten Klimaziele im Koalitionsvertrag festgeschrieben hat.
Jedenfalls die Förderung kleiner Kommunaler Projekte sowie die Verbesserungen bei den Genehmigungsverfahren dürften der Branche zugutekommen.
Wie sich die Verringerung der zur Verfügung stehenden Flächen durch die 1000-Meter-Abstandsregel und das Wald-Windmoratorium auf die Branche und damit auf den Klimaschutz auswirken wird, bleibt jedoch abzuwarten.