Tracking pixel Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten - Bundesnetzagentur erleichtert Eigenversorgung

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In Eigenversorgungskonstellationen sorgt besonders eine Frage immer wieder für Kopfzerbrechen: Welche Strommengen sind in welcher Höhe von der EEG-Umlage befreit? Und wie sind die Strommengen voneinander abzugrenzen? 

Um den Erzeugern die Rechtsanwendung zumindest etwas zu erleichtern hat die Bundesnetzagentur am 8. Oktober ihren Leitfaden zum Messen und Schätzen bei EEG-Umlagepflichten veröffentlicht. 

Der Leitfaden soll die Handhabung der Mess- und Schätzregelungen nach den §§ 62a und 62b EEG erleichtern. Anhand von 27 Praxisbeispielen wird beispielsweise Erläutert, wann geringfügige Stromverbräuche Dritter der Eigenversorgung zuzurechnen sind. Die Bonner Handreichung gliedert sich in fünf Abschnitte, die mit Erläuterungen, Abbildungen und Tabellen die praktische Anwendung der Regelungen erleichtern sollen.

So gibt die Whitelist-Verbrauchskonstellationen (vgl. 2.2.3.2 des Leitfadens) Auskunft darüber, welche Stromverbräuche Dritter von der BNetzA als Geringfügig i.S.v. § 62a Nr.1 EEG angesehen werden und damit einer Messung und Schätzung zugänglich sind.

Aufgeführt wird unter anderem die vom Kollegen mitgebrachte Kaffeemaschine für die Büroküche, der angeschlossene Multifunktionsdrucker oder aber der Laptop des Hotelgastes. Umgekehrt werden auch Fälle genannt, in denen der Drittverbrauch nicht unter die Bagatellgrenzen zu fassen ist, bspw. bei von Dienstleistern betriebenen Kaffee- oder Snackautomaten.

Neben diesen Beispielen finden sich auch 21 Vereinfachungstipps, die dem Eigenversorger das Leben erleichtern sollen. So werden unter anderem die Vorzüge der „Worst-Case-Schätzung“ erläutert, vgl. § 62b Abs. 3 S. 4 EEG. 

Bei dieser Schätzmethode wird der Strombedarf der Verbrauchseinrichtung schlicht mit der Jahresstundezahl multipliziert, um eine in jedem Fall sichere Verbrauchsschätzung abgeben zu können (vgl. 4.1.2 des Leitfadens).

Auch wenn die Ausführungen bisweilen nach dem bürokratischen Klein-Klein der Energiewende klingen mögen, dürften die Hinweise der BNetzA die Handhabung des Eigenverbrauchs in der Praxis doch deutlich vereinfachen. 

Vor allem bei Quartierslösungen in denen Büro- oder Multifunktionsgebäude vor Ort versorgt werden sollen, wird die Frage nach Fremd- und Eigenverbrauch und dem entsprechendem Messkonzept immer wieder virulent (Stichwort Süßigkeitenautomat im Foyer). Hier kann der Leitfaden Abhilfe schaffen.