Luftverkehrsrecht - Bei Drohnenunfall: wann zahlt die Versicherung?
« NewsübersichtWenn private Drohnen beim Hobby-Flug Schäden verursachen, ist den Betreibern der Versicherungsschutz oft unklar. Die Verbraucherzentralen raten dazu, das im Vorfeld zu klären.
Drohnen sind beliebt und zählen mit Kamera ausgerüstet auch für viele private Filmmacher mittlerweile zum Standard. Doch nach Auskunft der Verbraucherzentralen ist bei privaten Pilotinnen und Piloten insbesondere das Themenfeld Versicherungsschutz oft noch eine Blackbox. Dabei ist „für sämtliche Flugobjekte, die unter freiem Himmel betrieben werden, der Abschluss einer Haftpflichtversicherung absolut Pflicht“, schreiben die Verbraucherschützer.
Ob eine vorhandene private Haftpflichtversicherung bei durch Drohnen verursachten Schäden an Menschen und Dingen ausreicht, hänge von der konkreten Police ab. Die Bandbreite, bis zu welchem Gewicht eine Versicherung greift, sei sehr groß. Es gebe reichlich Tarife, in denen nur nicht-motorisierte Flugmodelle versichert werden.
Hobby-Piloten sollten deshalb vor Inbetriebnahme des neuen Geräts mit ihrer Versicherung klären und sich schriftlich bestätigen lassen, inwieweit die bisherige Haftpflichtpolice für Schäden aufkommt. Sonst gelte es, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen. Ein solcher Schutz lasse sich entweder in die private Haftpflichtversicherung integrieren oder in einer Zusatzpolice gestalten. Eine weitere Option sei die Mitgliedschaft oder die Versicherung bei Modellflugverbänden.