Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Bundeswehr soll Drohnen abschießen dürfen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Bundeswehr soll Drohnen abschießen dürfen

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Die Bundesregierung will die Bundeswehr zum Abschuss von Drohnen ermächtigen, sofern Polizeibehörden darum bitten. Der Branchenverband Zivile Drohnen (BVZD) begrüßt den Beschluss im Grundsatz, mahnt aber klar definierte Einsatzregeln an.


Das Bundeskabinett hat eine Änderung des Luftfahrtsicherungsgesetzes auf den Weg gebracht, mit dem die Bundeswehr illegal fliegende Drohnen abschießen darf. Wie das Bundesinnenministerium mitteilte, sei diese Erlaubnis daran geknüpft, dass die jeweilige Landespolizei nicht selbst dazu in der Lage sei und entsprechende Unterstützung anfordere. Hintergrund ist laut Ministerium, dass „Meldungen über Sichtungen von unkooperativen Drohnen über kritischen Infrastrukturen und militärischen Liegenschaften in Deutschland ansteigen“.

„Als Branchenverband für die zivile Drohnennutzung begrüßen wir diese längst überfällige Entscheidung“, sagte dazu Prof. Dr. Martin Maslaton, Vorsitzender des BVZD. „Die zunehmende Zahl illegaler Drohnenflüge über sensiblen Bereichen erfordert entschlossenes Handeln zum Schutz der öffentlichen Sicherheit. Die Einbindung der Bundeswehr in die Drohnenabwehr stellt sicher, dass im Ernstfall schnell und effektiv reagiert werden kann.“ Es sei jedoch ebenso essenziell, dass klare Einsatzregeln definiert werden, um den rechtmäßigen und verantwortungsvollen Einsatz dieser Befugnisse zu gewährleisten, mahnte der Verband.

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