Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Bußgeld gegen anonyme und distanzlose Drohne · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Bußgeld gegen anonyme und distanzlose Drohne

« Newsübersicht

Das Landgericht Schwerin hat ein Bußgeld gegen einen Drohnenpiloten verhängt, der ohne Registrierung geflogen ist und Abstandsregeln missachtete.


Unwissenheit schützt nicht vor Strafe. Diese Erfahrung musste ein 51jähriger Pilot einer Drohne machen, der in Mecklenburg-Vorpommern eine Drohne vom Typ DJI Mini 2 im Bereich eines Wohngebiets hat aufsteigen lassen. Wegen mehrerer Verstöße verhängte das Amtsgericht Schwerin (AZ: 35 OWi 6/23) gegen ihn ein Bußgeld von 1.250 Euro.

Wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) zu dem Fall erklärte, näherte sich die Drohne einer Bundeswasserstraße und einer Bahnstrecke auf weniger als 100 Meter und überflog eine Menschenmenge von etwa 1.000 Personen. Trotz entlastender Einwände des Betroffenen folgte das Gericht den Beobachtungen der Polizeizeugen und wertete die Handlungen als fahrlässige Verstöße gegen das Luftverkehrsgesetz (LuftVG).

Dabei verstieß er zum einen gegen die Abstandsregeln und gefährdete dadurch nach LuftVG Menschen. Das Gericht stellte zum anderen fest, dass der Mann fahrlässig die Kennzeichnungspflicht umgangen habe. Die Drohne war mit einer Kamera ausgestattet, was sie nach Ansicht des Gerichts zu einem "Sensor" im Sinne der Verordnung machte. Der Mann hätte die Drohne daher vor dem ersten Flug mit einer Registrierungsnummer ausstatten müssen.