Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Drohnen als Hacker und IT-Saboteure · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Drohnen als Hacker und IT-Saboteure

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Neben zivilen oder militärischen Zwecken können Drohnen auch Cyberangriffe fliegen, warnt die IT-Sicherheitsbehörde BSI und mahnt Gegenmaßnahmen an.


Drohnen sind für Hacker und andere Cyberkriminelle ein potentiell attraktives Instrument, um Angriffe auf IT Systeme zu starten. Denn die unbemannten Flugsysteme lassen sich relativ problemlos in räumliche Nähe zu Gebäuden und kritischen Infrastrukturen manövrieren, und sie können mit einfachen technischen Bordmitteln dann Spionage- oder Sabotageaktionen ausführen. Die für die IT-Sicherheit zuständige Bundesbehörde BSI fordert Betreiber und andere Behörden auf, sich dagegen zu wappnen. Denn wenn ein Abschuss solcher Drohnen von Rechts wegen nicht möglich ist, müssen sich die Systeme anderweitig schützen.

Ein neues BSI-Papier informiert über das Bedrohungspotential und nennt Abwehrmaßnahmen. Drohnen könnten durch die räumliche Nähe Gespräche abhören und drahtlos operierende Geräte wie Computermäuse oder Webcams hacken, indem sie als Relay-Stationen fungierten, warnt die BSI. Drohnen seien auch in der Lage, in Wifi-Netzwerke einzudringen und so Kommunikationen mitschneiden. Ganze Systemhacks drohten. Umgekehrt lasse sich die Spionagetechnik an den Drohnen häufig nur schwer erkennen. Das BSI rät neben der Etablierung der besten Cyberschutztechnologie Sicherheitsräume uneinsehbar von außen zu machen, das Personal zu schulen und regelmäßige Gebäudekontrollen durchzuführen.

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