Luftverkehrsrecht - Drohnenabwehr mit ziviler Drohnenwirtschaft abstimmen
« NewsübersichtUm gefährliche Drohnen in Deutschland unschädlich zu machen, greift ein Abschuss zu kurz. Für die öffentliche Sicherheit müssen Technologien der zivilen Drohnenwirtschaft zum Einsatz kommen, fordert der BDZV.
Am deutschen Luftwaffenstützpunkt Schwesing bei Husum sind im Januar Drohnen aufgetaucht, die ohne Genehmigung den Standort beflogen. Darüber berichteten Medien unter Berufung auf die Bundeswehr und einen internen Lagebericht. Die Bundeswehr versuchte zwar die Drohnen abzuwehren, allerdings ohne großen Erfolg.
Damit die Drohnenabwehr in ähnlichen Fällen künftig positiv verlaufen kann, bietet der Bundesverband zivilen Drohnennutzung (BDZV) eine Zusammenarbeit an. Die zivile Drohnenwirtschaft verfüge über umfangreiches Know-how und innovative Technologien, die für die Entwicklung sicherer Abfangsysteme entscheidend sind. Bislang werde diese Expertise nicht ausreichend in die Überlegungen zur Luftsicherheit einbezogen, sagte BDZV-Vorstand Prof. Dr. Martin Maslaton.
Der Verband kritisiert zudem die jüngste Änderung des Luftsicherheitsgesetzes, die lediglich die Befugnis zum Abschuss von Drohnen regelt (siehe auch BDZV-Newsletter 1/25), ohne weitere Details zu nennen. Eine solche Regelung ohne die Einbindung der zivilen Drohnenwirtschaft und ihrer Ressourcen berge erhebliche Risiken, warnte Maslaton. Das könne einen Abschuss zu einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit machen.
