Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Drohnenalarm über kritischer Infrastruktur: Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Drohnenalarm über kritischer Infrastruktur: Dringender Handlungsbedarf für Unternehmen

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Seit dem 8. August 2024 werden wiederholt Drohnenflüge über kritischen Infrastrukturen in Brunsbüttel gemeldet, darunter das LNG-Terminal, der ChemCoast Park und das stillgelegte Kernkraftwerk. 


Die Behörden ermitteln wegen des Verdachts auf Spionage und Sabotage. Es wird vermutet, dass russische Orlan-10-Drohnen eingesetzt wurden, die schwer aufzuspüren sind und von zivilen Schiffen in der Nordsee gestartet worden sein könnten.

Der Vorsitzende des Branchenverbands Zivile Drohnen (BVZD), Prof. Dr. Martin Maslaton, kritisiert, dass betroffene Unternehmen keine Möglichkeit haben, Drohnenangriffe mit eigenen Mitteln abzuwehren. Obwohl Unternehmen in der Pflicht stehen, ihre Standorte zu schützen, fehlt es ihnen an rechtlichen Rahmenbedingungen, um Drohnen effektiv abzufangen.

Anlässlich der europäischen Drohnen-Fachtagung am 20. September 2024 wird über die rechtlichen Voraussetzungen zum Schutz von Industriebetrieben diskutiert. Der BVZD fordert seit langem gesetzliche Anpassungen, damit Unternehmen sich aktiv gegen Drohnenbedrohungen verteidigen können. Angesichts der zunehmenden Drohnenvorfälle wird dies für die Sicherheit kritischer Infrastrukturen immer wichtiger.