Tracking pixel Luftverkehrsrecht - EASA: einheitliche Regeln für Europas Drohnenwelt · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - EASA: einheitliche Regeln für Europas Drohnenwelt

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Die EU-Flugsicherheitsbehörde EASA hat einen Vorschlag zur weiteren Harmonisierung der Drohnenregeln in Europa vorgelegt. Es geht dabei vor allem um Lufttaxis und die spezielle Kategorie.

Noch sind bemannte Lufttaxis, die über Vertiports starten und landen und künftig Personen transportieren, eine Zukunftsvision. Allerdings eine, die nicht mehr weit entfernt sein dürfte, denn Innovationen bei Automatisierung und Digitalisierung kommen zügig voran. Darauf reagiert auch die EU-Luftfahrtsicherheitsbehörde EASA und stellt eine Novellierung der bestehenden EU-Drohnenregularien vor. Konkret geht es um acht bestehende Verordnungen, die nach EASA-Ansicht aktualisiert werden sollten sowie zwei neue.

Dabei plädiert die Agentur für Neuregelungen insbesondere bei vertikal operierenden und bemannten Flugobjekten sowie unbemannten Drohnen der speziellen Kategorie. Diese unterscheidet sich von der offenen Kategorie unter anderem darin, auch gefahrvollere Operationen ausüben zu können, etwa jenseits der Sichtweite. Noch aber fehlt es laut EASA an einer eindeutigen Definition der Flugtüchtigkeit bei der Zertifizierung. Auch bei zentralen Komponenten für Drohnen gebe es Uneindeutigkeiten. Im bemannten Drohnenverkehr mangele es bisher ebenfalls an Standards für Piloten und Crews.

Die Behörde hat ihre Vorschläge im Dialog mit Branchenakteuren erarbeitet. Sie sollen nun der EU-Kommission dazu dienen, die konkreten und rechtsgültigen Novellen zu erstellen.