Luftverkehrsrecht - FAA stellt Sicherheitsregeln für Freizeitpiloten vor
« NewsübersichtDie oberste Luftfahrtbehörde der USA, FAA, hat neue Regeln für die Betreiber von Freizeitdrohnen veröffentlicht. Sie müssen die Sicherheitsvorschriften lokaler Drohnen-Organisationen kennen.
Wer in den USA Drohnen in seiner Freizeit steigen lassen will, muss sich mit Sicherheitsvorschriften auskennen. Darauf weist die dem US-Verkehrsministerium unterstehende Federal Aviation Administration (FAA) hin. Nur wenn die Drohnenpiloten ihr Flugobjekt im Einklang mit den Sicherheitsregeln einer lokal ansässigen Organisation betreiben, dürfen sie loslegen. Das bedeutet im Umkehrschluss, dass privater Drohnenspaß nur möglich ist, wenn eine solche Organisation auf lokaler Ebene existiert.
Die nunmehr aktualisierte Verordnung mit dem Namen „Ausnahmen für begrenzte Freizeitoperationen unbemannter Flugobjekte“ legt zudem fest, dass Freizeit-Drohnen nur auf Sicht geflogen werden dürfen. Außerdem sei sicherzustellen, dass sie in keiner Weise mit der bemannten Luftfahrt kollidierten. Diese in der Publikation definierten allgemeinen Regeln gelten zudem grundsätzlich nur für kleine unbemannte Freizeitdrohen mit einer Zertifizierung.