Luftverkehrsrecht - Gesetzlose Drohnen
« NewsübersichtDie Landesregierung von Nordrhein-Westfalen sieht keine Notwendigkeit, gesetzgeberische Maßnahmen zur Reglementierung von Drohnen im bevölkerungsreichsten Bundesland zu ergreifen. Das sieht die Opposition anders.
Viele Drohnen, aber kein eigenes Gesetz – für die Regierung des Landes Nordrhein-Westfalen ist dies der richtige Weg. Mit den Bundesgesetzen zu unbemannten Flugobjekten seien ausreichend Regelungsrahmen gesetzt, erklärte die Regierung des Bundeslandes auf Medienanfrage. Eine eigene Landesgesetzgebung sei nicht notwendig. Bei der Befragung kam gleichzeitig zu Tage, dass Ministerien und Behörden Drohnen teils umfangreich einsetzen.
Kritik an der Position der Landesregierung kommt von der Opposition im Düsseldorfer Landtag. Die FDP kritisierte Sorglosigkeit im Umgang mit den Rechten der Bürgerinnen und Bürger. Sie verwies zugleich auf eine Entscheidung des Bayrischen Verwaltungsgerichtshof, über das auch der Drohnen-Newsletter berichtete (Ausgabe 3/24). Es ging um die versuchte Vermessung eines Grundstückes per Drohne, die die Richter als unzulässig erklärten. Das Beispiel zeige, dass Bundesgesetze nicht ausreichend seien und durch Rechtsakte aus Landesebene zu ergänzen seien. Ausbleibende Regelungen öffneten andernfalls willkürlichen staatlichen Überwachungsmaßnahmen Tür und Tor, so die FDP.