Tracking pixel Luftverkehrsrecht - Japan legt Drohnen Zügel an · MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Luftverkehrsrecht - Japan legt Drohnen Zügel an

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In Japan spielen Drohnen eine zunehmende Rolle. Doch strenge Regularien bremsen die Ausbreitung in dem technologie-begeisterten Land.

Japaner fahren auf Drohnen ab. Kein Wunder, ist doch der asiatische Industriestaat für seine Technologieoffenheit bekannt. Allerdings wird die Euphorie durch komplexe Regeln gebremst. Darauf weisen Rechtsexperten aus Tokio und Osaka hin. Zunächst gelten alle Drohnen bis 100 Gramm Gewicht (inklusive Batterien) offiziell als unbemannte Luftfahrzeuge und fallen damit unter das japanische Luftverkehrsgesetz, das komplexe Sicherheitsanforderungen enthält.

Jede Pilotin und jeder Pilot muss das Flugobjekt registtrieren lassen und erhält dafür eine Identitätsnummer. Damit icht genug: auch eine so genannte Remote ID ist vorgeschrieben. Sie dient dazu, die Identität während des Fluges feststellen zu können. Alle drei Jahre muss die Registrierung zudem beim zuständigen Ministerium für Land, Infrastruktur, Verkehr und Tourismus erneuert werden.

Kenntnisse benötigen japanische Drohnenpilotinnen und Piloten auch bezüglich der Flugverbotszonen. Neben Flughäfen und einer Vielzahl öffentlicher Gebäude zählen grundsätzlich auch dicht bevölkerte Stadtgebiete dazu. Die maximale Flughöhe beträgt 150 Meter. Trotz dieser Auflagen nutzen die Japanerinnen und Japaner Drohnen immer öfter.